Kleve (ots) –
Am Dienstagvormittag, 6. September 2022 um 08:30 Uhr überprüfte die Bundespolizei auf der Bundesautobahn 57 an der Anschlussstelle Kleve einen 48-jährigen Koreaner nach der Einreise aus den Niederlanden. Beim Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Datenbänken wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund bekannt. Hiernach ist er im Jahr 2021 vom Amtsgericht Dortmund wegen fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte der Verurteilte eine ihm drohende 40-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann dann weiterreisen.
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Quelle: ots