Kleve – Weeze (ots) –
Am Mittwochmorgen, 12. Juni 2024 überprüfte die Bundespolizei am Airport Weeze einen 56-jährigen Marokkaner im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Essaouira (Marokko). Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft in Duisburg mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Hiernach musste der Mann noch eine Geldstrafe in Höhe von 390 EUR bezahlen oder eine 13-tägige Haftstrafe verbüßen. Vor Ort zahlte der Marokkaner die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und durfte dann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen.
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Quelle: ots