Krefeld (ots) –
Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.
Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.
Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.100 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 138 Kilogramm sowie über 88.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte.
Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Krefeld daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.
„Der illegale Handel mit Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten ist eine der Hauptursachen für den jährlichen dramatischen Artenverlust in Urlaubsgebieten“, so Diana Hommes, Sprecherin des Hauptzollamts Krefeld.
Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website www.zoll.de unter anderem im Bereich „Reisen“.
Rückfragen bitte an:
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