Münster (ots) –
Einmal mehr kann die Leiterin des Hauptzollamtes Münster, Astrid Scholz, sehr zufrieden auf die geleistete Arbeit ihrer rund 600 Beschäftigten im Bezirk zurückblicken. Einmal mehr hat sich auch durch die geleistete Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im Münsterland gezeigt, welch wichtigen Beitrag diese für Staat und Gesellschaft leisten:
Gesamteinnahmen von mehr als zwei Milliarden Euro für den Staatssäckel und Erfolge bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Lohndumping sowie bei der Bekämpfung des (Rauschgift)Schmuggels, die sich sehen lassen können.
Scholz: „Ich freue mich, dass es meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch im vergangenen Jahr gelungen ist, so ein gutes Gesamtergebnis zu erzielen. Schließlich hat uns Corona auch in 2022 noch seine Auswirkungen spüren lassen und uns alle vor besondere Herausforderungen gestellt.“
Einnahmensteigerung in Höhe von rund sieben Prozent
Im Vergleich zum Vorjahr kann das Hauptzollamt Münster nochmals eine Einnahmensteigerung verbuchen: Insgesamt 2,13 Milliarden Euro an Gesamteinnahmen erwirtschafteten die Bediensteten des Hauptzollamtes Münster in 2022. Dies entspricht einem Mehr von rund sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr (2021: 1,99 Milliarden Euro).
Die Gesamteinnahmen des Hauptzollamtes Münster setzen sich dabei zusammen aus rund 433 Millionen Euro an Einfuhrumsatzsteuer (Vorjahr: 352 Millionen), rund 769 Millionen Euro an Kfz-Steuern (Vorjahr: 770 Millionen), rund 861 Millionen Euro an Verbrauchsteuern (Vorjahr: 820 Millionen) sowie rund 63 Millionen Euro an Zöllen (Vorjahr: 46 Millionen), welche jedoch direkt in den Haushalt der Europäischen Union fließen.
Unter den Verbrauchsteuern ist die Alkoholsteuer die einnahmenstärkste (rund 393,6 Millionen Euro gegenüber 321,5 Millionen im Vorjahr), gefolgt von der Energiesteuer mit rund 328,8 Millionen Euro (Vorjahr: 349,7 Millionen), der Kaffeesteuer mit rund 92,3 Millionen Euro (Vorjahr: 101,7 Millionen) und der Stromsteuer mit rund 30,9 Millionen Euro (Vorjahr: 34,9 Millionen). Die Einnahmen der restlichen Verbrauchsteuern wie z.B. der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer schlagen mit insgesamt 15,3 Millionen Euro (Vorjahr: 12,1 Millionen) zu Buche.
Kontrolleinheiten im Kampf gegen Schmuggler
Die Kontrolleinheiten des Hauptzollamtes Münster teilen sich auf in die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) mit Sitz in Coesfeld und die Kontrolleinheit Flughafen (KEFR), welche am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) tätig ist. Für die KEV, deren Zuständigkeitsbereich ein Gebiet entlang der deutsch-niederländischen Grenze von Gildehaus bis Isselburg umfasst, stellt die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels einen besonderen Schwerpunkt dar.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der KEV kontrollierten im vergangenen Jahr insgesamt 8.130 Fahrzeuge, Busse und Züge (12.477 im Vorjahr) und überprüften dabei 11.469 Personen (2021: 17.620). 687-mal gab es Beanstandungen (Vorjahr 1.323), die zu insgesamt 36 Festnahmen (Vorjahr 50) und 632 eingeleiteten Strafverfahren führten.
Im Rahmen ihrer Kontrollen beschlagnahmten die Zöllnerinnen und Zöllner u. a. 3,4 kg Marihuana (Vorjahr: 35,5 kg) und 3,8 kg Amphetamine (Vorjahr: 33,5 kg), 0,4 kg Heroin (Vorjahr: 0,9 kg) sowie 0,4 kg Kokain (Vorjahr: 9,2 kg). Darüber hinaus konfiszierten die Beamtinnen und Beamten auch 0,3 kg Haschisch, 1,4 kg Ecstasy sowie 77,4 kg sonstige Betäubungsmittel. Letztere umfassen eine breite „Warenpalette des Verbotenen“. So fielen hierunter im vergangenen Jahr oftmals Lebensmittel, welchen betäubungsmittelhaltige Substanzen beigemischt waren wie z.B. Haschkekse, Cannabislollies oder Marihuanamuffins aber auch Hanfsamen, Rauschpilze, Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, und sogenannte Streckmittel zum Strecken harter Drogen zählen dazu.
Weiterhin stellte die KEV 25 Waffen und Waffenteile (Vorjahr: 31) sowie 814 kg Wasserpfeifentabak (Vorjahr: 80 kg) und rund 877 Arzneimittel (Vorjahr: 151) sicher.
Die KEFR am FMO überprüfte rund 90.000 Reisende (2021: rund 41.300) sowie rund 148.000 Gepäckstücke (68.700) hinsichtlich der mitgebrachten Waren. Dabei gab es rund 1.300 Beanstandungen (Vorjahr 400), die zu 54 eingeleiteten Strafverfahren (2021:32) führten. 838-mal ahndeten die Zöllnerinnen und Zöllner Verstöße über die Zahlung eines sogenannten Zuschlags und erhoben dadurch rund 76.000 Euro.
Erneut fanden die Zollbeamtinnen und -beamten bei ihren Kontrollen am FMO vor allem Zigaretten, Tabak und Goldschmuck, welche unversteuert eingeführt werden sollten (Zigaretten: rund 335.000 Stück, Vorjahr rund 115.000; Tabak: rund 128 kg, Vorjahr 15 kg; Goldschmuck im Wert von rund 257.000 Euro, Vorjahr: 63.900). Darüber hinaus stießen sie auch auf Bekleidung im Wert von 10.500 Euro und Elektronikartikel im Wert von 7.700 Euro. Weiterhin beschlagnahmten die Zöllnerinnen und Zöllner in 76 Fällen Nahrungsmittel tierischen Ursprungs aus dem Verkehr, die aus lebensmittelrechtlichen Gründen nicht eingeführt werden durften (2021: 36 Fälle). Artenschutzrechtlich kam es dagegen im vergangenen Jahr zu keinerlei Beanstandungen.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgreich im Kampf gegen Sozialversicherungsbetrug und unfaire Arbeitsbedingungen
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gingen auch im vergangenen Jahr erfolgreich gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und die Umgehung der Pflicht zur Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns vor. Schwerpunkte der Kontrollen stellten dabei das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe dar, aber beispielsweise auch Friseur- und Kosmetiksalons.
Die Zöllnerinnen und Zöllner an den beiden FKS-Standorten in Münster und Gronau prüften insgesamt 925 Unternehmen (Vorjahr 708) und kontrollierten dabei 11.191 Personen. Dabei leiteten sie insgesamt 1.006 Strafverfahren (2021: 1.412) und 742 Ordnungswidrigkeitenverfahren (479 in 2021) ein. Die Gerichte verhängten im vergangenen Jahr in Fällen, die auf Kontrollen der FKS zurückgehen, Freiheitsstrafen in Höhe von insgesamt 9 Jahren und drei Monaten (2021: 30 Jahre und 10 Monate) sowie Geldstrafen in Höhe von rund 371.000 Euro (2021: 393.000 Euro).
An Buß- und Verwarngeldern wurden rund 241.000 Euro festgesetzt (2021: 220.000 Euro). Die von der FKS aufgedeckte Schadenssumme aufgrund von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten belief sich 2022 auf rund 2,2 Millionen Euro (2021: 2,7 Millionen Euro).
Warenabfertigungen in den Zollämtern
In den fünf zum Bezirk des Hauptzollamtes Münster gehörenden Zollämtern in Bocholt, Coesfeld, Münster (Münster-Loddenheide), Rheine sowie am Flughafen Münster/Osnabrück werden Waren aus Nicht-EU-Ländern sowie Waren, die in diese exportiert werden sollen, abgefertigt.
Im vergangenen Jahr fertigten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 144.000 Warensendungen für den Import ab sowie rund 1,2 Millionen Warensendungen für den Export. Im Postverkehr überprüften die Zollämter rund 3.000 Warensendungen. Rund 26.000 Produkte konnten aufgrund von Mängeln bei der Produktsicherheit, wegen fehlerhafter Deklaration oder Plagiatsvorwürfen vorläufig nicht in den Markt eingeführt werden. Sie wurden größtenteils nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. In knapp 90 Fällen wurde dabei gegen den gewerblichen Rechtsschutz verstoßen.
Prüfungsdienst nimmt Unternehmen unter die Lupe
Der Prüfungsdienst des Hauptzollamtes Münster wurde im vergangenen Jahr knapp 1.400-mal aktiv: Die Zöllnerinnen und Zöllner überwachten in mehr als 1.000 Fällen die korrekte Versteuerung und Verzollung von Waren in ex- und importierenden Unternehmen des Bezirks, in rund 350 Fällen führten sie teilweise umfangreiche Prüfungen durch. Dabei konnten sie die nachträgliche Erhebung von Zöllen in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro und Verbrauchsteuern in Höhe von 2,9 Millionen Euro ermöglichen.
Das Hauptzollamt Münster als Arbeitgeber
Die Zollverwaltung ist ein attraktiver Arbeitgeber und bietet eine interessante sowie sichere Zukunft mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Wer sich für eine Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst bzw. für ein duales Studium beim Hauptzollamt Münster bzw. beim Zoll interessiert, kann sich noch bis zum 15. Oktober 2023 für eine Einstellung zum 01. September 2024 bewerben.
Weitere Informationen erhalten Interessierte und Bürgerinnen und Bürger unter www.zoll.de oder unter www.zoll-karriere-de.
Zusätzliche Information:
Der Bezirk des Hauptzollamtes Münster umfasst die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt, die Stadt Münster sowie einen Teil des Kreises Warendorf. Zusätzlich zum Hauptsitz am Linus-Pauling-Weg in Münster und zu den Zollämtern in Bocholt, Coesfeld, Rheine, am Flughafen Münster/Osnabrück sowie dem Zollamt Münster-Loddenheide verfügt das Hauptzollamt Münster mit der Kfz-Steuerstelle in Rheine und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Gronau über weitere Standorte im Münsterland.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Pressesprecherin
Britta Flothmann
Telefon: 0251-4814-1304
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
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