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Samstag, 23. November 2024

ZOLL-E: Unbelehrbar – Betäubungsmittelhaltige Arzneimittel im Zug geschmug-gelt – Zollfahnder stellen Tabletten, Flaschen, Hieb- und Stichwaffen sowie Pyrotechnik sicher- 1 Person in Haft

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Essen/ Metelen / Münster / Nordhorn (ots) –

Unbelehrbar – Betäubungsmittelhaltige Arzneimittel im Zug geschmug-gelt

– Zollfahnder stellen Tabletten, Flaschen, Hieb- und Stichwaffen
sowie Pyrotechnik sicher
– 1 Person in Haft

Am 31. Mai 2023 stellten Beamte des Hauptzollamtes Münster und der Bundespolizei Kleve bei einer gemeinsamen Kontrolle eines aus den Niederlanden kommenden Zuges bei einem Fahrgast 2 Einkaufstüten voller betäubungsmittelhaltiger Arzneimittel sowie vorgefertigte Versandetiketten fest. Diese Arzneimittel unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und dürfen nicht unerlaubt eingeführt werden. Fast 700 Tabletten und über 1,2 Liter Oxycodon, Methylphenidat und Morphin wurden sichergestellt.
Gegen den 21-jährigen Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der unerlaubten Einfuhr von und Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eingeleitet und er wurde festgenommen.
Das Zollfahndungsamt Essen übernahm umgehend die weiteren Ermittlungen. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung auf Weisung der Staatsanwaltschaft Münster konnte durch die Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen ein weiterer Tatbeteiligter ermittelt werden. Daraufhin wurde auf Weisung der Staatsanwaltschaft Münster auch dessen Wohnanschrift in Metelen durch die eingesetzten Kräfte durchsucht. Hierbei stellten die Zollfahnder 3 Liter Oxycodon, diverse Hieb- und Stichwaffen, 2 Schreck-schusswaffen und 18 Stück nicht zugelassene Feuerwerkskörper sicher. Gegen den tatbeteiligten Beschuldigten aus Metelen wurde ein Verfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Gegen den festgenommenen 21-jährigen Beschuldigten erließ das Amtsgericht Gronau auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster am 01. Juni 2023 Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an.
Der Beschuldigte war erst am Vormittag vor seiner Festnahme am 31. Mai 2023 vom einem Amtsgericht im Kreis Steinfurt einschlägig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfig.

Die Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Essen, Dienstsitz Nordhorn, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster dauern an.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 1028 1130
Mobil: 0151 – 6469 5153
Fax: 0201 10281190
E-Mail: presse@zfae.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Essen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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