Münster (ots) –
Schmuggel von 260g Heroin sowie Steuerhinterziehung durch Verwendung eines 245l Diesel-Heizöl-Gemisches und Vorenthalten der Kaffeesteuer – im Rahmen von allgemeinen Kontrollen und Steueraufsichtsmaßnahmen decken die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Münster eine Vielzahl unerlaubter Handlungen auf.
Der Arbeitsalltag der Kontrolleinheiten des Hauptzollamtes Münster ist vielfältig und anspruchsvoll. Zu den Kernaufgaben zählen die Aufdeckung des Schmuggels etwa von Betäubungsmitteln sowie die Überwachung verbrauchsteuerpflichtiger Waren. „Stichprobenartig werden Kontrollen durchgeführt, bei denen häufig das Bauchgefühl und die Erfahrung eine große Rolle spielen“, äußert sich Michael Kruthoff, Leiter der Kontrolleinheiten. Die Kontrollen finden auf den Straßen im Münsterland, insbesondere in der Nähe der Grenzen zu den Niederlanden und am Flughafen Münster/Osnabrück statt.
Die Vielfalt der Arbeit zeigen die drei jüngsten Fälle:
Fall 1:
Mit 260g Heroin zog ein Zoll-Duo auf der Autobahn 30 einen aus den Niederlanden kommenden Autofahrer aus dem Verkehr. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckte die Zöllnerin das Betäubungsmittel eingepresst in Folie in einem Fernglasbehälter. Der 48-jährige Fahrer wurde umgehend festgenommen.
Fall 2:
Bei einer Dieselkontrolle auf der Autobahn 31 entdeckten Zöllner im Tank eines Kühlaufliegers ein 245 Liter Gemisch aus Diesel und Heizöl. Energieerzeugnisse, die für Heizzwecke vorgesehen sind, unterliegen in Deutschland einem niedrigeren Steuersatz als solche, die als Kraftstoff eingesetzt werden. Die Nutzung von steuerbegünstigem Heizöl als Kraftstoff, auch als Mischung mit Diesel, führt i.d.R. ein Strafverfahren gegen Steuerhinterziehung mit sich. Auf die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den 57-jährigen LKW-Fahrer konnte in diesem Fall wegen einer vor Ort erhobenen Geldauflage und Zahlung der Energiesteuer verzichtet werden.
Fall 3:
Im Zuge einer Steueraufsichtsmaßnahme kontrollierte der Zoll einen Lebensmittelladen, in dessen Lagerräumen aus den Niederlanden eingeführter Röstkaffee und löslicher Kaffee aufgefunden wurde. Die hierfür entstandene Kaffeesteuer wurde seinerzeit jedoch nicht abgeführt. Gegen den Ladenbesitzer leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Die Kaffeesteuer wurde umgehend vor Ort erhoben.
Zusatzinformation:
Bewerbungen für eine Ausbildung oder ein Studium im Zolldienst mit Ausbildungs- und Studienstart 01.08.2023 nimmt das Hauptzollamt Münster derzeit noch bis zum 30. September 2022 entgegen.
Ausführliche Informationen zu Bewerbung, Einstellung, Ausbildung und Studium beim Zoll finden sich unter www.zoll-karriere.de oder www.zoll.de („Karriere“).
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Marina Pöpping
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: Marina.poepping@zoll.bund.de
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