Aachen (ots) –
Ein 26-jähriger Mann aus Gambia hat am Donnerstagabend bei Beamten der Bundespolizei ein Schutzersuchen gestellt. Was dann kam, kam sicherlich für beide Parteien überraschend, denn eine Überprüfung seiner Personalien ergaben eine aktuelle Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Mosbach, mit der er mit Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gesucht wurde.
Der Betroffene hatte die Beamten in der Bahnhofsvorhalle am Aachener Hauptbahnhof angesprochen und teilte den Beamten mit, keine Ausweispapiere zu besitzen und ein Schutzersuchen stellen zu wollen. Bei der Überprüfung der Personalien des 26-Jährigen stellte man den Strafvollstreckungshaftbefehl fest. Dieser sah eine Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 300,- Euro vor, ersatzweise hatte die Justiz eine 30-tägige Haftstrafe gegen den Betroffenen verhängt. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er zur Wache am Hauptbahnhof verbracht. Hier stellte man zudem noch fest, dass er in zwei weiteren Strafsachen des Amtsgerichtes Freudenstadt mit Aufenthaltsermittlungen gesucht wurde. Da der Betreffende in der Vergangenheit untergetaucht war, hatte das Amtsgericht keine ladungsfähige Anschrift des Betroffenen ermitteln können und ihn zur Fahndung ausgeschrieben. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten noch kleinere Mengen an Ecstasy auf, welches sie beschlagnahmten. Nachdem er wegen der unerlaubten Einreise und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige gebracht wurde, lieferte man ihn in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen ein. Von hier wird er heute in die Justizvollzugsanstalt Aachen überführt werden.
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Quelle: ots