Münster (ots) –
Diese Woche beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien und damit auch die Reisezeit. Um bei der Rückkehr aus dem Urlaub weiterhin entspannt zu bleiben, gibt das Hauptzollamt Münster einige nützliche Hinweise zur Einreise aus dem Urlaubsland.
So dürfen bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und aus Sondergebieten – z.B. Kanarische Inseln, die auch vom Flughafen Münster-Osnabrück angeflogen werden – mitgebrachte Waren zu nicht gewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe müssen Reisende bestimmte Freimengen beachten, die nicht überschritten werden dürfen. „Oftmals sind Flugreisende, die von den Kanaren zurückkommen und mehr als 200 Zigaretten pro Person mitbringen, überrascht. Und anschließend natürlich verärgert, wenn sie dann neben der Einfuhrabgabe auch noch einen Zollzuschlag bezahlen müssen. Vorher schlau machen ist deshalb immer ein guter Rat“, rät Pressesprecherin Nicole Thomsen den Urlaubern.
Auf der Website zoll.de informiert der Zoll darüber, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren Reisende auf jeden Fall die Finger lassen sollten.
Grundsätzlich gilt:
Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei
– bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
– bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
– bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.
Finger weg von Verbotenem!
Von Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegalen Substanzen, Gegenständen, die ggf. unter das deutsche Waffenrecht fallen, gefälschter Markenware, ausländischen Kulturgütern, bestimmten Lebens- und Arzneimitteln sollten Urlauber ganz die Finger lassen. Hier drohen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen. Da kann schon die eine besondere Muschel zu viel sein.
Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Reisende innerhalb der EU müssen deshalb bei diesen Waren auch dann bestimmte Vorschiften und Richtmengen beachten, wenn die Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Nachwuchs-Tipp:
Die Kontrolle des Warenverkehrs während der Reisezeit ist nur eine der vielfältigen Aufgaben, die der Zoll heute übernimmt. Oberstufenschülerinnen und -schüler, die mehr über diesen spannenden Beruf erfahren möchten, lädt das Hauptzollamt Münster am 24. August zu einem Berufsinformationstag in den Linus-Pauling-Weg 1-5 ein. Neben Informationen über die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche einer Zöllnerin/eines Zöllners erfahren die Teilnehmenden auch alles über die Ausbildungswege beim Zoll. Anmeldungen sind noch bis zum 31. Juli 2023 unter praktikum.hza-muenster@zoll.bund.de möglich.
Bis zum 15. Oktober dieses Jahres können sich alle Interessierten sowohl für die Ausbildung als auch für das duale Studium beim Zoll bewerben. Informationen dazu gibt es auf der Website zoll-karriere.de oder in den Sozialen Medien wie Instagram und Facebook.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Nicole Thomsen
Telefon: 0251/4814-1309
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
www.zoll.de
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