Köln (ots) –
253 Personen befragte der Kölner Zoll heute zu ihrer Arbeit in den Bereichen des Kurier,- Express- und Paketdienstleistungsgewerbes.
Mit 93 Einsatzkräften des Zolls wurde seit den frühen Morgenstunden in den Städten Siegburg, Troisdorf, Bonn, Rheinbach, Bergisch Gladbach, Köln, Erftstadt und Wesseling im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung geprüft.
„Die Einsatzkräfte kontrollierten neben der Einhaltung des Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.“, so Maja Welz, Pressesprecherin des Hauptzollamts Köln.
„Nach ersten Erkenntnissen wurde in elf Fällen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt festgestellt. Das heißt konkret, dass der Arbeitgeber seiner Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht nachkam.“, so Welz weiter.
Die weitere Bilanz der Maßnahme:
– Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt
es in drei Fällen Anhaltspunkte.
– In 23 Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten
nicht der Mindestlohn gezahlt wird.
– Verstöße gegen Stundenaufzeichnungspflicht gab es in zwei
Fällen.
Zusatzinformation:
Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Köln
Maja Welz
Telefon: 0221/9413-1009
E-Mail: maja.welz@zoll.bund.de
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Quelle: ots