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Samstag, 2. November 2024

Neues Meldeportal verbindet Hinweisgeberschutzgesetz mit wertschätzender Unternehmenskultur / Agile, pragmatische technische Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen mit Beratungsbedarf

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Meerbusch / Leipzig (ots) –

Das Meldeportal für Hinweisgeber, MyHinweis.online (http://myhinweis.online), startet seinen Service insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es richtet sich an Unternehmen, die die neue EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher umsetzen wollen und zeitgleich ihren Fokus auf eine wertschätzende Unternehmenskultur legen.

Seit Anfang Juli ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Damit hat Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie aus dem Jahr 2019 umgesetzt. Mit dem neuen Gesetz werden nun hinweisgebende Personen geschützt, die Missstände in Unternehmen oder einer Behörde aufdecken. Seit Juli müssen Unternehmen und Behörden ab 250 Beschäftigten ein internes Hinweisgebersystem mit einer geeigneten internen Meldestelle eingerichtet haben. Ende des Jahres folgen dann Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. „Die Einführung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland ist äußerst bedeutsam“, erklärt Michael Triesch, ausgewiesener Experte auf dem Gebiet Datenschutz, Compliance und Managementsysteme mit jahrzehntelanger Expertise. „Wir brauchen jedoch agile und pragmatische technische Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen mit Beratungsbedarf.“

In der konkreten Umsetzung bedeutet das, dass Unternehmen interne Meldestellen einrichten müssen, die es dem Arbeitnehmer erlauben, anonym und ohne die Gefahr von Repressalien und Mobbing einen Missstand zu melden. Bei der Einrichtung und Implementierung dieser internen Meldesysteme gibt es gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) noch viele Fragezeichen und Unsicherheiten. Denn speziell für KMU, die pragmatisch, agil und resilient sein müssen, gibt es nur wenige pragmatische und passgenaue Lösungen mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.

„Ich sehe bei den am Markt befindlichen Tools aber noch ein weiteres großes Defizit: Viele Systeme verleiten eher zu einer Whistleblower-Meldung, anstatt darauf hinzuwirken, lieber in einem ersten Schritt direkt mit dem Arbeitgeber oder dem Führungsteam ins Gespräch zu gehen“, erklärt Datenschutz-Experte Triesch. Er empfiehlt Unternehmens-Entscheidern, zunächst auf eine gute, offene und wertschätzende Gesprächskultur im Unternehmen zu setzen, Mitarbeitern offene Gesprächsangebote zu machen und hier alle Register zu ziehen. „Das ist die beste Vorsorge, dass ein internes Meldesystem gar nicht erst von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden muss.“

Implementiert werden muss ein internes Meldesystem dennoch – das ist je nach Unternehmensgröße früher oder später verpflichtend. Darum hat TRIESCHconsult zusammen mit einem renommierten technischen Dienstleister ein Meldesystem insbesondere für die Ansprüche und Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen entwickelt. „Indem MyHinweis.online (http://myhinweis.online) ein Rund-um-Sorglos-Paket mit begleitender fachlicher Expertise und Betreuung bietet, geht es weit über eine reine Softwarelösung hinaus“, beschreibt Michael Triesch das entwickelte System. „Der Ansatz ist absolut kundenorientiert – und selbstverständlich haben die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Datenschutzbestimmungen höchste Priorität.“ Dies ist besonders für kleinere Unternehmen und Organisationen von großem Nutzen, die möglicherweise nicht über die personellen oder finanziellen Ressourcen verfügen, um eine umfassende interne Lösung für den Schutz von Hinweisgebern umzusetzen – vor allem im Hinblick auf die hohen gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, die von ihnen erfüllt werden müssen. Unternehmen und Organisationen, die das System MyHinweis.online nutzen, sparen Zeit, Geld und Arbeit und sind trotzdem immer auf der rechtssicheren Seite.

Darüber hinaus bekommen sie kostenfrei zu allen Leistungen auch Empfehlungen an die Hand, wie eine Unternehmenskultur und -kommunikation geschaffen sein muss, damit Whistleblowing-Meldungen höchstens Einzelfälle bleiben.

Über TRIESCHconsult & MyHinweis.online

TRIESCHconsult ist seit über 20 Jahren ein führendes Unternehmen im Datenschutz, Compliance und Managementsystemen. Das Unternehmen ist Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD). Durch seine langjährige Tätigkeit als leitender Auditor für die ISO 9001 und ISO 27001 ist der Inhaber Michael Triesch ein profunder Kenner betrieblicher Abläufe in Produktions-, Dienstleistungs- und Distributionsunternehmen. MyHinweis.online profitiert vom tiefgreifenden Verständnis für Unternehmensprozesse bei der Entwicklung in hohem Maße, was den pragmatischen Ansatz und damit die Einzigartigkeit dieses Portals besonders hervorhebt.

Mehr Informationen und Serviceangebote unter www.MyHinweis.online (https://myhinweis.online)

Pressekontakt:
Ansprechpartner für die Vertreter der Medien
TRIESCHconsult
Rheindamm 13
40668 Meerbusch
Telefon: 02150-7090780
presse@MyHinweis.online
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Quelle: ots

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