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Montag, 25. November 2024

Die Wahrheit über Stiftungen in Liechtenstein: Sascha Drache klärt auf

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Langenfeld (ots) –

Ein attraktiver Standort mit versteckten Tücken: Obwohl Liechtenstein mit seiner stabilen politischen Lage und den attraktiven Steuerregelungen lockt, stehen Stiftungsgründer oft vor unerwarteten Herausforderungen. So rät Sascha Drache, ein führender Experte im Bereich Stiftungsberatung und Stiftungsmanagement, seinen Kunden von einer Gründung in Liechtenstein ab. Warum er eine Gründung in Deutschland als sinnvoller erachtet, erklärt er im Folgenden.

Stiftungen sind in vielen Situationen eine wertvolle Gründungsform, sei es zum Schutz von privatem oder betrieblichem Vermögen, zur Sicherstellung von Nachfolgeplanungen oder zur Erfüllung gemeinnütziger Ziele. In letzter Zeit zieht es immer mehr Stifter ins Ausland, insbesondere nach Liechtenstein. Grund dafür sind zahlreiche Angebote, die für eine besonders unkomplizierte und kostengünstige Gründung im Fürstentum werben und die liberalen rechtlichen Rahmenbedingungen anpreisen. Diese Einschätzungen erweisen sich jedoch oft als fehlerhaft, wie eine genauere Betrachtung zeigt. „Ein Steuerparadies mit laschen juristischen Anforderungen klingt für Stiftungsgründer natürlich äußerst verlockend“, erklärt Sascha Drache, ein führender Experte im Bereich Stiftungsberatung und Stiftungsmanagement. „Die Realität sieht jedoch anders aus: Oftmals ist es in Liechtenstein viel komplizierter und dadurch letztendlich auch teurer, eine Stiftung zu gründen. Viele Stifter bedauern im Nachhinein, sich nicht besser informiert zu haben.“

„Nur wenige verfügen über die notwendigen Informationen, um sich ein unabhängiges Bild von den Vorteilen einer Stiftung in Liechtenstein zu machen“, erklärt der Stiftungsexperte. Dieser Mangel an Aufklärung und Unterstützung treibt letztlich seine Mission an: Als Experte im Stiftungswesen sieht es Sascha Drache als seine Aufgabe, Stifter auf die Gründung umfassend vorzubereiten. Dabei bespricht er auch die Möglichkeit der Liechtensteinischen Stiftung mitsamt aller Vor- und Nachteile.

Grund 1: Gleiche Erbersatzsteuer-Regelungen wie in Deutschland

Die Gründung in Liechtenstein wird oft mit dem Argument der Steuerersparnis durch die Vermeidung der Erbersatzsteuer für deutsche Familienstiftungen gerechtfertigt. Diese Erbschaftssteuer fällt alle 30 Jahre an, basierend auf der Annahme eines fiktiven Vermögensübergangs an zwei Kinder der nächsten Generation – inwiefern diese überhaupt existent sind, ist für die gesetzliche Regelung irrelevant.

Liechtensteinische Stiftungen sind davon befreit – auf den ersten Blick also ein gewaltiger Vorteil. Doch was viele nicht wissen: Deutsche Treuhandstiftungen bieten dieselbe Steuerbefreiung, ohne Einschränkungen oder Nachteile. Damit ist das Hauptargument für eine Stiftung in Liechtenstein hinfällig.

Grund 2: Besteuerung von Kapitalerträgen komplexer als gedacht

Von der Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist zudem aufgrund der geringen Relevanz der Steuervorteile abzuraten. Obwohl in Liechtenstein keine Steuern auf Kapitalerträge wie Aktien und Dividenden anfallen, beträgt die Steuerbelastung für deutsche Stiftungen lediglich 0,76 Prozent. Bei einem Kapitalertrag von 100.000 Euro müsste eine deutsche Stiftung 760 Euro zahlen, während eine liechtensteinische Stiftung keine Steuern entrichten müsste.

Dieser vermeintliche Vorteil wird jedoch durch die hohen administrativen und rechtlichen Kosten für die Verlagerung des Vermögens ins Ausland kompensiert. Diese zusätzlichen Aufwendungen können die Einsparungen bei den Steuern schnell überwiegen, was die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein aus finanzieller Sicht unattraktiv macht.

Grund 3: Die oft vergessene Mindestbesteuerung

In Liechtenstein fällt die Mindeststeuer von 1.650 Euro pro Jahr an, die unabhängig von den Einkünften der Stiftung erhoben wird. Diese Mindeststeuer kann besonders belastend sein, wenn die Stiftung in manchen Jahren keine oder nur geringe Einkünfte hat. In Deutschland hingegen gibt es keine solche Mindestbesteuerung – für kleinere Stiftungen ein großer Vorteil.

Abgesehen von der Mindeststeuer fallen in Liechtenstein lediglich 12,5 Prozent Ertragsteuer an, während in Deutschland der Prozentsatz bei 15 Prozent liegt. Doch auch dieser vermeintliche Vorteil wird durch die hohen administrativen und rechtlichen Aufwendungen zunichtegemacht, die mit der Gründung und Verwaltung einer Auslandsstiftung verbunden sind.

Grund 4: Stifter verlieren die Kontrolle

Eine Stiftung in Liechtenstein zu gründen, ist unvorteilhaft, weil die Gründer damit die Kontrolle größtenteils verlieren: Sie dürfen keinen direkten Einfluss auf den Stiftungsrat und die Verwaltung des Stiftungsvermögens nehmen, wodurch Risiken entstehen, falls die Stiftung nicht im Sinne des Stifters verwaltet wird. In Deutschland hingegen behält der Stifter die volle Kontrolle und kann sowohl den Vorstand als auch den Stiftungsrat selbst bestimmen.

Abgesehen davon muss laut dem liechtensteinischen Recht ein Mitglied des Stiftungsrats in Liechtenstein ansässig sein. Ausschließlich mit deutschen Bürgern kann also nur eine Treuhandstiftung in Liechtenstein gegründet werden, was zu weiteren Kosten und Kontrollverlust führt.

Grund 5: Juristische und steuerliche Risiken

Im Ausland zu gründen bringt immer Risiken mit sich – und so warten auch juristische und steuerliche Probleme auf Stifter, die sich für Liechtenstein entscheiden. Die unterschiedlichen Rechtsrahmen und internationale Rechtsprechung schaffen Unsicherheiten, die langfristig sehr belastend sind. Zudem erkennt die deutsche Finanzbehörde die Übertragung von Vermögen nur an, wenn die Stiftung steuerlich transparent ist. Wenn der Stifter hohe Einflussrechte behält, wird dies als verdecktes Treuhandverhältnis angesehen und die Übertragung nicht steuerlich anerkannt, obwohl die Stiftung nach liechtensteinischem Recht wirksam gegründet wurde.

Das deutsche Rechtssystem bietet hingegen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, die Unsicherheiten und Rechtsrisiken minimieren. Dies schafft Vertrauen und Stabilität für die langfristige Verwaltung des Stiftungsvermögens.

Sie möchten eine Stiftung ins Leben rufen, ziehen eine Gründung im Ausland in Betracht, wollen jedoch in keine steuerlichen oder juristischen Fallen tappen? Dann melden Sie sich bei Sascha Drache (https://www.stiftung.de) für ein kostenloses Erstgespräch.

Pressekontakt:
Ratgeber Stiftung
Inhaber: Sascha Drache
https://www.stiftung.de
E-Mail: info@ratgeber-stiftung.de

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