HZA-K: ZOLL kontrolliert Barbershops und Friseurgeschäfte in Köln-Mülheim / Neun Beschäftigte befragt, 13 Hinweise auf Verstöße

Köln (ots) –

Acht Barbershops und Friseurgeschäfte kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln gestern in Köln-Mülheim. An den Kontrollen waren auch Einsatzkräfte des Ordnungs- und Ausländeramtes der Stadt Köln sowie der Polizei beteiligt.

Die bisherige Bilanz der Kontrolle:

– Bei drei angetroffen Personen gibt es erste Hinweise darauf,
dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet
und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt werden.

– Bei zwei Beschäftigten liegen nicht die erforderlichen
Sofortmeldungen zur Sozialversicherung vor.

– In drei Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten
nicht der Mindestlohn gezahlt wird.

– Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt
es in einem Fall Anhaltspunkte.

– Gegen die vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht der geleisteten
Arbeitsstunden wurde in zwei Fällen verstoßen.

„Bei einem 19-jährigen Asylsuchendem und seinem Arbeitgeber wird jeweils ein Verstoß wegen der Beschäftigung ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis geprüft. Der junge Mann wurde in einem Friseurgeschäft bei Reinigungsarbeiten angetroffen. Eine hinter der Kasse beschäftigte junge Frau absolvierte laut eigenen Angaben ein unbezahltes einjähriges Praktikum“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-9413-1008
Mobil: 0151 – 111 74 537
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots