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Samstag, 23. November 2024

ACV Tipps: Die wichtigsten Verkehrsregeln für Wohnwagen in Europa

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Köln (ots) –

ACV Pannen- und Unfallhilfe sichert das gesamte Caravan-Gespann europaweit ab

Egal ob kurzer Wochenendtrip oder ausgiebiger Campingurlaub – Reisen mit dem eigenen Campingfahrzeug erfreut sich großer Beliebtheit. Rund 13 Millionen Deutsche betreiben gerne Camping oder Caravaning. Über zwei Millionen Deutsche besitzen einen Wohnwagen (Quelle: Statista). Für sie gelten spezielle Verkehrsregeln, nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt Ratschläge, worauf besonders zu achten ist.

Welche Verkehrsregeln gelten beim Fahren mit Wohnwagen auf der Autobahn?

In Deutschland dürfen Wohnwagen auf dreispurigen Autobahnen nicht auf dem ganz linken Fahrstreifen fahren – dieselbe Regelung gilt auch in der Schweiz. Auch zum Überholen, wenn sich beispielsweise ein LKW auf dem mittleren Fahrstreifen befindet, darf der linke Fahrstreifen mit Wohnwagengespann nicht genutzt werden.

Sind Zusatzspiegel beim Wohnwagen verpflichtend?

Zusatzaußenspiegel für Wohnwagengespanne sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Wohnwagen breiter ist als das ziehende Fahrzeug. Zur Orientierung müssen die hinteren Ecken des Wohnwagens im Außenspiegel sichtbar sein, wenn das Gespann gerade fährt. Ist dies nicht der Fall, muss ein Zusatzaußenspiegel angebracht werden. Der ACV empfiehlt solche Spiegel unabhängig von der gesetzlichen Regelung. Sie gewährleisten eine klare Sicht nach hinten, insbesondere beim Überholen oder Spurwechseln, und tragen somit zur Verkehrssicherheit bei.

Gibt es eine Hollandöse-Pflicht?

In Deutschland ist die Hollandöse nicht verpflichtend, jedoch in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Der ACV rät dazu, sie aus Sicherheitsgründen stets zu verwenden. Löst sich der Anhänger von der Anhängerkupplung, strafft sich das Abreißseil und aktiviert die Bremse des Anhängers. Wird das Abreißseil nur über die Kupplung gelegt, besteht das Risiko, dass es zusammen mit dem Anhänger abrutscht. Die zusätzliche Sicherung mit der Hollandöse hält Anhänger und Abreißseil auf der Kupplung und gewährleistet eine sichere Abbremsung des Wohnwagens.

Dürfen sich Mitfahrende während der Fahrt im Wohnwagen aufhalten?

In Deutschland ist der Aufenthalt im Wohnwagen während der Fahrt streng verboten. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, selbst wenn der Wohnwagen Anschnallmöglichkeiten bietet. Alle Personen müssen sich im Zugfahrzeug, in der Regel also im Pkw, befinden. Andere europäische Länder handhaben diese Regelung mitunter weniger streng. Dennoch ist es aus Sicherheitsgründen immer ratsam, während der Fahrt auf einen Aufenthalt im Wohnwagen zu verzichten, um das Risiko von Verletzungen bei einem Unfall zu minimieren.

Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten beim Fahren mit Wohnwagen?

Das Fahren mit Wohnwagen ist in Deutschland grundsätzlich auf allen Straßen erlaubt, jedoch müssen spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen beachtet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wie für alle anderen Kraftfahrzeuge. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Wohnwagengespanne maximal 80 km/h fahren. Eine Ausnahme besteht für Gespanne, die gemäß der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO für bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen zugelassen sind. Diese Ausnahme muss durch eine entsprechende Plakette am Fahrzeuggespann gekennzeichnet sein.

Eine Übersicht der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im europäischen Ausland sowie verschiedene Sonderregelungen stellt der ACV in einem Ratgeber-Artike (https://www.acv.de/ratgeber/reisen/caravan-camping/wohnwagen-fahren-die-wichtigsten-regeln-in-europa)l online zur Verfügung.

Ist überstehende Ladung zulässig?

Wenn sperrige Geräte wie Fahrräder, Sportgeräte oder Surfbretter mit in den Urlaub sollen, lässt sich überstehende Ladung nicht immer vermeiden. Diese muss deutlich sichtbar am Heck des Wohnwagens gekennzeichnet werden und ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:

– Überstehende Ladung darf maximal 1,5 Meter hinausragen. Bei Fahrstrecken bis zu 100 km darf die Ladung auch bis zu 3 Meter überstehen.
– Das Gespann darf inklusive Zugfahrzeug, Wohnwagen und überstehender Ladung insgesamt nicht länger als 20,75 Meter sein.
– Es muss auf die maximal zulässige Dachlast und das zulässige Gesamtgewicht geachtet werden.
– Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen dürfen nicht durch die überstehende Ladung verdeckt werden.
– Zur Ladungssicherung sind Haltevorrichtungen wie Fahrradträger oder Surfbrett-Halterungen gemäß der Herstellerangaben zu verwenden.

Der ACV empfiehlt, sich vor Fahrten durch Europa darüber zu informieren, ob überstehende Ladung in den jeweiligen Ländern zulässig ist.

Welche Mautbestimmungen gelten für Wohnwagen in Europa?

Die Mautgebühren für Wohnwagen in Europa sind in der Regel höher als für herkömmliche Fahrzeuge. Während in Deutschland keine Maut für Wohnwagen anfällt, gelten in beliebten Urlaubsländern Europas unterschiedliche Regelungen. Einige Beispiele:

– Italien und Südtirol: Gespanne fallen in die Kategorie C, da die Achsen des Gespanns, inklusive Zugwagen und Anhänger, addiert werden. Dadurch entstehen höhere Mautgebühren.
– Frankreich: Wohnwagengespanne werden meist in die Kategorie 2 eingruppiert, da Wohnwagen in der Regel höher als zwei Meter sind. Dies führt zu höheren Mautgebühren.
– Schweiz: Wohnwagengespanne, Caravans und ähnliche Fahrzeuge benötigen eine eigene Vignette, wodurch Wohnwagenfahrer mit doppelten Mautgebühren rechnen müssen.
– Kroatien/Istrien: Die Mautgebühr richtet sich hier nach der Achsenzahl (bis/ab 2, 3 oder 4), dem Gewicht des Fahrzeuges (bis/ab 3,5t) und der Fahrzeughöhe (bis/ab 1,9 m).

Europaweiter ACV Mobilitätsschutz für Caravan und Wohnmobil

Wer mit einem Wohnwagen reist, sollte das Gespann aus Zugfahrzeug und Caravan immer gegen mögliche Pannen absichern. Der ACV legt großen Wert auf die Mobilität von Campern und bietet bei seiner Pannen- und Unfallhilfe umfangreiche Leistungen an. Falls ein Caravan oder Wohnmobil vor Ort nicht sofort fahrbereit gemacht werden kann, schleppt der ACV das Fahrzeug zur nächsten Fachwerkstatt. Während der Reparatur erstattet der Club die Kosten für Übernachtung oder Weiterreise, beispielsweise durch die Bereitstellung eines Mietwagens. Sollte das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen nicht repariert werden können, organisiert der ACV einen Rücktransport zum Wohnort. Beim ACV ist zudem immer das komplette Gespann geschützt. Der Club organisiert Pannenhilfe nicht nur für ein defektes Zugfahrzeug, sondern schleppt auch den Anhänger als Teil des Gespanns ab, falls dieser sich nicht mehr bewegen lässt.

Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
ACV Automobil-Club Verkehr
An der Wachsfabrik 5
50996 Köln
Tel.: 02236 94 98 104
mathey@acv.de
Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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