Essen (ots) –
Am gestrigen Nachmittag (10. Oktober) kontrollierten Bundespolizisten am Essener Hauptbahnhof einen Mann. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits nach ihm fahnden, woraufhin er festgenommen wurde.
Gegen 14:50 Uhr wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Essen auf eine männliche Person aufmerksam, welche beim Erblicken der Beamten auffällig nervös wirkte.
Während einer Personenkontrolle konnte der deutsche Staatsbürger sich nicht ausweisen, weswegen die Polizisten ihn den Diensträumen zuführten. Vor Ort wurde die Identität des 41-Jährigen durch einen Fingerabdruck-Scan ermittelt. Überprüfungen ergaben, dass der Deutsche bereits mehrfach von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wurde. Das Amtsgericht Essen verurteilte ihn rechtskräftig im Februar 2023, wegen des Diebstahls im besonders schweren Fall, zu einer Geldstrafe in Höhe von 170 Tagessätzen zu je 10 Euro. Außerdem lag gegen den Essener ein Untersuchungshaftbefehl, aufgrund des Diebstahls vor.
Der Gesuchte hatte bisher weder die geforderte Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.700 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen, noch sich der Ladung zum Strafantritt gestellt. Aus diesem Grund wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Bei einer Durchsuchung fanden Bundespolizisten eine Konsumeinheit Heroin und einen Teleskopschlagstock bei dem Verurteilten auf. Dabei handelte es sich um einen Schlagstock, welcher aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lässt er sich auf seine volle Länge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei Längen von bis zu einem Meter. Angaben für die Gründe des Mitführens wollte der Polizeibekannte nicht tätigen und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Aufgrund des bestehenden Untersuchungshaftbefehls wurde der Mann zunächst in das Gewahrsam der Polizei Essen gebracht. Von dort aus wird er am heutigen Tag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und anschließend für mindestens 170 Tage in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Außerdem wird der Essener sich wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
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