Troisdorf/Dieringhausen (ots) –
Am Samstag (26. November) musste die Bundespolizei gleich zwei Mal wegen vergessener Gepäckstücke in Zügen ausrücken, Bahnsteige in Troisdorf und der Bahnhof Dieringhausen wurden kurzzeitig gesperrt. In beiden Fällen handelte es sich nach eingehender Überprüfung um Fundsachen. Die Bundespolizei mit eingehendem Appell an die Bahnreisenden: Achten Sie auch mit der beginnenden hektischen Weihnachtszeit auf Ihr Gepäck!
Samstagnachmittag gegen 14:00 Uhr meldete ein aufmerksamer Reisender, dass sich in der S19 ein Gepäckstück ohne Eigentümer oder Besitzer befinden würde. Alarmierte Einsatzkräfte der Bundespolizei aus Siegburg trafen nur kurze Zeit später am Bahnhof Troisdorf ein. Hier fanden sie einen blauen Hartschalenkoffer in der Gepäckablage der Bahn auf und sperrten die Bahnsteige 1 und 2 vorsorglich ab. Der angeforderte Entschärferdienst der Bundespolizei überprüfte das Gepäckstück und öffnete es anschließend. Als Fundsache übergaben die Beamten den Koffer mit persönlichen Gegenständen an das Fundbüro der Deutschen Bahn AG und hoben die Sperrung der Bahnsteige auf.
Durch den Einsatz kam es zu 32 Zugausfällen, es entstanden Verspätungen von insgesamt 1084 Minuten.
Gegen 19:30 Uhr ein nahezu gleicher Einsatz: Unbekannte hinterließen auf der Gepäckablage der Regionalbahn 25 einen Hartschalenkoffer, diesmal in blau. Der Triebfahrzeugführer bemerkte den Gegenstand bei Zugübernahme am Bahnhof Dieringhausen und informierte die Bundespolizei, der Bahnhof wurde vorsorglich gesperrt. Erst ein Diensthund und später der Entschärferdienst der Bundespolizei überprüften den Koffer. Auch hier fanden die Beamten im Anschluss persönliche Gegenstände und elektrische Geräte, so dass der Koffer als Fundsache weitergegeben wurde.
Die Bundespolizei appelliert an die Aufmerksamkeit der Bahnreisenden:
– Achten Sie auf Ihre Gepäck!
– Nehmen Sie beim Ausstieg aus einem Zug alle persönlichen
Gegenstände mit!
– Melden Sie vergessene Gepäckstücke unverzüglich der
Bundespolizei oder der Deutschen Bahn AG!
– Mögliche Folgen achtloser Handlungen: Schadensersatzforderungen
der Eisenbahnverkehrsunternehmen und ein Gebührenbescheid der
Bundespolizei!
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Quelle: ots