Duisburg (ots) –
Bundespolizisten beschlagnahmten am Mittwochabend (11. Oktober), um 23.00 Uhr, ein verbotenes Springmesser bei einem Mann (42). Die Beam-ten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen-gesetz ein.
In der Vorhalle des Duisburger Hauptbahnhofs kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 42-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde er nach dem Mitführen von ge-fährlichen Gegenständen befragt. Der Mann gab an ein Messer mit sich zu führen. Als er das Messer vorzeigte, stellten die Beamten fest, dass es sich um ein verbotenes Springmesser handelte.
Nach dem Waffengesetz ist dieses Messer verboten und zieht eine Straf-verfahren mit sich. Der 42-Jährige wurde vor Ort entlassen und das Mes-ser beschlagnahmt.
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Quelle: ots