Kleve (ots) –
Am Samstagvormittag, 7. Oktober 2023 um 10:00 Uhr, überprüfte eine Streife der Bundespolizei am Bahnhof in Kleve einen 38-jährigen Deutschen. Ein durchgeführter Datenabgleich der Personalien des Mannes in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass gegen ihn ein Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve vorliegt. Im September 2020 verurteilte das Amtsgericht Kleve ihn wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten mit Bewährung. Da er jedoch gegen die ihm auferlegten Bewährungsauflagen verstoßen hatte, muss er nun die Freiheitstrafe verbüßen. Nach der Verhaftung am Bahnhof und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er dem Bereitschaftsrichter beim Amtsgericht Kleve vorgeführt und durch die Wachtmeisterei des Amtsgerichts in die Justizvollzugsanstalt Kleve eingeliefert.
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Quelle: ots