Köln (ots) –
Am 5. Januar soll ein 38-jähriger Deutscher, in einer Parfümerie des Kölner Hauptbahnhofs, eine Flasche Parfüm entwendet haben. Zudem hatte er Betäubungsmittel bei sich. Eine Streife der Bundespolizei nahm den Mann fest.
Ähnliches ereignete sich am 6. Januar, wo ein 45-jähriger Deutscher in ebendiesem Geschäft zwei Duftflaschen gestohlen haben soll. Auch hier klickten die Handschellen.
Freitag: Um 09:10 Uhr beobachtete ein Ladendetektiv den 38-Jährigen, wie er eine Flasche aus dem Regal entnahm, in seiner Westentasche verstaute und im Anschluss das Geschäft wieder verließ, ohne diese zu bezahlen. Die Schadenshöhe belief sich auf 93 Euro. Da sich der Tatverdächtige auch gegenüber den alarmierten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei renitent und aggressiv verhielt, führten diese ihn mittels Zwang dem Bundespolizeirevier Köln zu, um seine Identität feststellen und durchsuchen zu können. Dabei fanden sie ein Tütchen mit Betäubungsmitteln auf, wobei es sich augenscheinlich um Marihuana handelte. Die Einsatzkräfte nahmen den Deutschen fest und führten ihm dem Polizeigewahrsam zu. Er muss sich wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls vor einem Richter oder einer Richterin verantworten.
Samstag: Um 12:05 Uhr des Folgetages beobachtete ein Ladendetektiv einen 45-Jährigen, wie er zwei Parfümflaschen (Wert: 119,98 Euro) aus dem Regal entnahm und in die Taschen seiner Jacke steckte. Die hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei führten den Deutschen dem Bundespolizeirevier Köln zu, um seine Identität feststellen zu können. Im Anschluss nahmen sie den Polizeibekannten fest und beanzeigten ihn wegen Diebstahls. Da er zudem gegen ein bestehendes Hausverbot verstieß, erhielt er ebenfalls eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Ein Richter oder eine Richterin muss nun über den Sachverhalt urteilen.
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