Darmstadt (ots) –
Der Verband der Bildungswirtschaft veröffentlicht ein neues Positionspapier zur Digitalisierung der Schulen. Mit Blick auf das Auslaufen des DigitalPakts (Schule) am 16. Mai 2024 ruft der Didacta Verband dazu auf, zügig eine Verstetigung der Digitalisierung zu schaffen und damit die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu stärken.
Die Digitalisierung lässt sich aus dem Schulalltag ebenso wenig wegdenken wie aus unserer Gesellschaft als Ganzes. Das betont Dr. Theodor Niehaus, Präsident des Didacta Verbands. „Schülerinnen und Schüler müssen mit digitalen Medien umgehen können, um zukunftsfähig zu sein. Außerdem kann die Digitalisierung in Zeiten von Personalmangel und heterogener Schülerschaft dazu beitragen, Lehrkräfte zu entlasten.“
Aus diesem Grund sei es von größter Bedeutung, die Erfolge aus dem DigitalPakt (Schule) weiterzuführen und auszubauen. Planungssicherheit und dauerhafte Mittel, um die bereits existierenden Lösungen effektiv zu nutzen, seien essenziell. Weiterhin gehe es darum, einen ordnungspolitischen Rahmen festzulegen, der insbesondere Anforderungen an die technischen, pädagogischen und rechtlichen Standards vorgibt.
„Unsere Mitgliedsunternehmen haben bewiesen, dass sie aktiv, partnerschaftlich und erfolgreich in den Prozessen der Digitalisierung mitwirken können. Ein Dialog zwischen Bund und Ländern, Trägern, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft sollte stattfinden, um diese Standards zu entwickeln“, so Niehaus.
Grundlage hierfür sollte aus Sicht des Didacta Verbands das neue Positionspapier zum Digitalpakt (Schule) 2.0 sein, das vom Ausschuss didacta DIGITAL erstellt wurde. Es richtet sich an Bund und Länder und zeigt die wichtigsten Felder auf, in denen für eine erfolgreiche Digitalisierung in der Bildung Handlungsbedarf besteht: Der Digitalpakt 2.0 müsse auf den Ergebnissen des laufenden Digitalpaktes aufbauen und darüber hinaus neue Ziele definieren – beispielsweise auch der Bedeutung der Künstlichen Intelligenz gerecht werden.
Dies sind die zehn Punkte, die das Positionspapier beinhaltet:
1. Ziele gemeinsam mit allen Beteiligten festlegen
Im gesellschaftlichen Dialog auf Augenhöhe sollten alle relevanten Akteurinnen und Akteure einbezogen werden: Dazu gehören die Vertretungen der Lernenden, der Lehrkräfte und der Elternschaft sowie Schulträger, Stiftungen, Wissenschaft und Bildungswirtschaft.
2. Finanzierung sichern
Bund und Länder sind gemeinsam in der Verantwortung, die öffentlichen Bildungsausgaben dauerhaft zu tragen und zu steigern. Sie müssen dafür sorgen, dass die nötigen Mittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
3. Bildungsgerechtigkeit durch Chancengleichheit fördern
Der Bedarf vor Ort muss besser berücksichtigt werden. Die Abweichung vom Königsteiner Schlüssel, wie beim Startchancen-Programm, könnte gewährleisten, dass keine Schule zurückbleibt.
4. Autonomie der Schulen stärken
Die Schullandschaft in Deutschland ist heterogen und die Bedarfe an digitalen Lösungen entsprechend individuell. Schulen wissen meist am besten, welche digitalen Hilfsmittel sie konkret benötigen.
5. Interoperabilität der Systeme festlegen
Investitionen in die schulische Infrastruktur müssen nachhaltig und sicher sein. Eine notwendige Bedingung dafür ist, dass alle an den Schulen eingesetzten Software- und Hardwarekomponenten interoperabel sind. So sollten digitale Anwendungen wie Medien, Verwaltungssoftware, Schulportale und Lernplattformen mit Geräten unterschiedlicher Hersteller bzw. mit unterschiedlichen Betriebssystemen problemlos genutzt werden können.
6. Nachhaltigkeit fördern
Im Sinne der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit sollte für Beschaffung, Roll-out, Betrieb, Wartung und Stilllegung schulischer Hardware ein Lebenszykluskonzept verbindlich sein.
7. Fortbildungen der Lehrkräfte verstärken
Damit die Investitionen in die digitale Infrastruktur nachhaltig sind und Schulen digitale Zukunftskompetenzen vermitteln können, müssen Schulen ein eigenverantwortliches zeitliches und finanzielles Budget für Aus- und Fortbildungen erhalten.
8. Bürokratie verringern
Die in den Ländern festgelegten Prozesse für Antragstellung und Beschaffung müssen möglichst einfach und transparent gestaltet sein.
9. Förderfähige Leistungen erweitern
Für eine nachhaltige Digitalisierung ist es erforderlich, dass folgende Leistungen im zukünftigen Digitalpakt förderfähig sind: Die Anschaffung von Softwarelösungen, und die Finanzierung der IT-Administration.
10. Wettbewerbsverfahren anwenden
Maßgeblich für die Vergabe von Digitalpakt-Projekten sollte die Wirtschaftlichkeit sein. Diese Projekte sollten, wie vom Bundesrechnungshof 2022 angemahnt, über Wettbewerbsverfahren vergeben werden.
Das vollständige Positionspapier finden Sie hier: www.didacta.de
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