8.8 C
Köln
Montag, 25. November 2024

HZA-BI: Bielefelder Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier/Bundesweite Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Top Neuigkeiten

Bielefeld (ots) –

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am Montag, den 09. Oktober 2023, im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art.

Beim Hauptzollamt Bielefeld waren an den Standorten Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn 66 Beschäftigte der FKS unterwegs und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12,- Euro je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Unterstützt wurden sie dabei in Herford von der Ausländerbehörde des Kreises Herford und in Hamm von der Landespolizei, der Bezirksregierung Arnsberg und vom Finanzamt Hamm.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt rund 200 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in den Unternehmen Geschäftsunterlagen.

„Die Befragungen und Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in 34 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem geht es in zwölf Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn, in fünf Fällen um Leistungsmissbrauch und in drei Fällen um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Darüber hinaus sind in zwölf Fällen noch Unstimmigkeiten bzgl. der Meldung zur Sozialversicherung aufzuklären. Die Prüfungen dauern an.“, so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.

Zusatzinformation:

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

- Advertisement -
- Advertisement -

Neueste Artikel