Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots) –
Am 08. Juni hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Beim Hauptzollamt Dortmund waren verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund insgesamt 81 Beschäftigte der FKS im Einsatz.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 181 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen (FKS Dortmund: 48; FKS Gelsenkirchen: 74; FKS Hagen: 38; FKS Siegen: 21) und prüften in 7 Unternehmen Geschäftsunterlagen (FKS Dortmund: 0; FKS Gelsenkirchen: 5; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 2).
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang
in 25 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 12; FKS Gelsenkirchen: 7; FKS Hagen: 5; FKS Siegen: 1),
in neun Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 0; FKS Gelsenkirchen: 2; FKS Hagen: 6; FKS Siegen: 1),
in 21 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 11; FKS Gelsenkirchen: 7; FKS Hagen: 2; FKS Siegen: 1) und
in zwei Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem der/die Arbeitnehmer*in der leistungsgewährenden Stelle seine/ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 0; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 1).
Die Zöllner*innen der FKS Dortmund stellten in einer Imbissstube in Dortmund insgesamt zwölf Arbeitnehmer fest. Sieben davon, indische Staatsbürger, verfügten nicht über einen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt hätte. Die Arbeitnehmer wohnten einem Nebenraum des Imbisses. Die sieben Männer wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und nach den strafprozessualen Maßnahmen der Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet nun über deren weiteren Verbleib.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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