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Mittwoch, 30. Oktober 2024

Negative Google Bewertungen löschen: Was Sie vor der Beauftragung einer Löschagentur wie Bewertungsreiniger.com unbedingt wissen sollten

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Düsseldorf (ots) –

Für Unternehmen jeder Größe ist eine optimale Online-Reputation entscheidend. Doch wie geht man mit negativen Google-Bewertungen um? Eine Erläuterung.

Potenzielle Kunden informieren sich zunehmend im Internet über Dienstleistungen und Produkte, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Dabei spielen Google Bewertungen eine zentrale Rolle. Eine hohe Anzahl positiver Bewertungen auf dem Google Unternehmensprofil kann das Vertrauen in ein Unternehmen stärken und die Kaufbereitschaft erhöhen. Umgekehrt können negative Bewertungen potenzielle Kunden abschrecken und den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Daher ist es für Unternehmen von immenser Bedeutung, ihre Online-Reputation sorgfältig zu pflegen und negative Bewertungen zu managen.

Ihre Reputationspflege auf Google beeinflusst nicht nur die Wahrnehmung durch Kunden, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking. Positive Bewertungen verbessern die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen und können den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg im hart umkämpften Online-Markt ausmachen. Ein guter Ruf bei Google ist also nicht nur eine Frage der öffentlichen Wahrnehmung, sondern auch ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor.

In diesem Zusammenhang entscheiden sich viele Unternehmen dafür, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um negative Google Bewertungen entfernen zu lassen. Doch bevor man eine Reputationsmanagement oder Löschagentur wie Bewertungsreiniger beauftragt, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten.

Warum dürfen nur Rechtsanwälte negative Google-Bewertungen aufgrund rechtlicher Verstöße für Kunden löschen?

In Deutschland ist die rechtliche Lage klar: Nur Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen dürfen negative Google-Bewertungen aufgrund von rechtlichen Gründen für Kunden löschen lassen. Dies basiert auf dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das vorschreibt, dass rechtliche Dienstleistungen nur von juristisch qualifizierten Personen erbracht werden dürfen. Eine Vielzahl deutscher Gerichte hat entschieden, dass Agenturen, die nicht aus Anwälten bestehen, keine Löschung von Google-Bewertungen anbieten oder durchführen dürfen. Diese Praxis würde gegen das RDG verstoßen.

Ein exemplarischer Fall ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 11. Februar 2022 (Az. 312 O 23/23), die deutlich macht, dass nur Rechtsanwälte solche Dienstleistungen erbringen dürfen. Ähnlich entschied das Landgericht Stuttgart am 25. Februar 2021 (Az. 11 O 543/20). Nach Auffassung dieser Gerichte handelt es sich bei der Löschung von negativen Google-Bewertungen um eine Rechtsdienstleistung, die juristische Einschätzungen im Einzelfall erfordert. Zum Beispiel muss beurteilt werden, ob eine Bewertung eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine zulässige Meinungsäußerung darstellt.

Warum die Auswahl des richtigen Anbieters für Löschanträge so wichtig ist

Neben den rechtlichen Aspekten gibt es auch praktische Gründe, warum die Beauftragung einer nicht anwaltlich vorgehenden Löschagentur nicht zu empfehlen ist. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wie Rechtsanwalt Egbert Hundeshagen, der für die Agentur Bewertungsreiniger.com tätig ist, kann nicht nur auf umfangreiche Erfahrung zurückgreifen, sondern auch juristisch fundiert argumentieren. Dies erhöht die Erfolgsquote bei Löschanfragen erheblich.

„Allein durch das anwaltliche Vorgehen lassen sich jedoch nicht alle Google Bewertungen entfernen“ führt Rechtsanwalt Egbert Hundeshagen aus. Oftmals seien andere Methoden aus dem Reputationsmanagement erfolgsführender, so Hundeshagen weiter. Durch genau diese Kombination kann die Kooperation der Kanzlei mit Bewertungsreiniger.com auf eine so hohe Erfolgsquote zurückblicken.

Im Gegensatz dazu kann die Beauftragung einer Agentur ohne juristische Expertise dazu führen, dass Löschversuche scheitern. Im schlimmsten Fall könnte eine an sich löschbare Bewertung durch unprofessionelle Versuche dauerhaft bestehen bleiben. Daher ist es nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine wirtschaftliche Überlegung, auf die Expertise von Anwälten zu setzen.

Der beste Weg für das Löschen von Google Bewertungen: Sollte man direkt zum Anwalt gehen?

Es gibt unterschiedliche Ansätze, wie Anbieter mit der Löschung von Google-Bewertungen umgehen:

-Reine Löschagenturen ohne Anwalt: Diese Agenturen erzielen häufig eine geringe Erfolgsquote. Von zehn eingereichten negativen Google-Bewertungen werden oft nur fünf gelöscht, während die restlichen fünf bestehen bleiben. Zudem besteht das Risiko, dass die verbleibenden Bewertungen durch unprofessionelle Versuche unlöschbar werden.

-Rein anwaltliche Löschversuche: Hier liegt die Erfolgsquote deutlich höher. Von zehn beanstandeten Bewertungen werden in der Regel sieben gelöscht. Alle zehn Bewertungen werden rechtskonform abgerechnet, was im Endergebnis am teuersten für den Auftraggeber ist.

-Kombination aus Reputationsmanagementagentur und Anwaltskanzlei: Anbieter wie Bewertungsreiniger.com kombinieren die Expertise einer spezialisierten Agentur mit der juristischen Kompetenz einer Anwaltskanzlei. Diese Methode führt zu einer besonders hohen Löschquote. Diese Kombination ermöglicht eine sorgfältige Auswahl der besten Methode zur Löschung – sei es durch anwaltliches Einschreiten oder durch andere Maßnahmen des Online-Reputationsmanagements ohne Zurückgreifen auf rechtliche Begründungen für das Löschen.

Bei dem Anbieter Bewertungsreiniger.com, der sich diese Kombination zu Nutzen macht, liegt der Durchschnitt der tatsächlich gelöschten Bewertungen damit mit über 9/10 besonders hoch.

Daher ist es für die meisten Unternehmen zu empfehlen, den Anbieter Bewertungsreiniger.com zu wählen, da hier nur im Erfolgsfall gezahlt wird, was das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und die höchstmögliche Löschquote garantiert.

Die effektivste Methode zum Löschen von negativen Rezensionen

Google-Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Ruf und den Erfolg eines Unternehmens. Angesichts der Relevanz dieser Bewertungen ist es essenziell, gegen unzulässige oder rechtswidrige Einträge vorzugehen, um den Bewertungsdurchschnitt und somit das öffentliche Ansehen zu schützen. Unternehmen haben das Recht, sich gegen Fake-Bewertungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und andere Verstöße zu wehren. Da das Melden von Bewertungen über das Google Mein Unternehmen-Dashboard oft ineffektiv ist, erweist sich die Kombination aus anwaltlichem Vorgehen und spezielles Reputationsmanagement wie es Bewertungsreiniger.com anbietet in den meisten Fällen als die effektivste Methode, um negative Google-Bewertungen erfolgreich löschen zu lassen.

Pressekontakt:
Mehr Informationen: https://bewertungsreiniger.com/
Original-Content von: Renaissance Group AG, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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