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Freitag, 1. November 2024

POL-NE: Landrat Hans-Jürgen Petrauschke dankt aufmerksamem Zeugen Zeuge verhindert Ertrinken und rettet eine 32-Jährige und ihren 7-jährigen Sohn aus dem Rhein

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Meerbusch (ots) –

Zwei Frauen hielten sich am Montag (11.09.2023), gegen 19:15 Uhr, mit ihren Kindern am Rhein im Bereich der Fähranlegestelle in Meerbusch auf. Nach einiger Zeit ging ein 7-jähriger Junge ins Wasser, wurde von der starken Strömung mitgerissen und ging dabei unter. Seine Mutter rannte ins Wasser und versuchte ihren Sohn zu retten. Sie ging nach dem Ergreifen ihres Sohnes ebenfalls unter und beide drohten zu ertrinken.

Ein 48-jähriger Mitarbeiter der Fähre wurde aufmerksam und sprang ins Wasser.

Er konnte beide Personen mit großem Kraftaufwand gemeinsam an Land retten. Hierbei riskierte der Herr nicht nur sein eigenes Leben, sondern rettete den beiden Nichtschwimmern das Leben, da diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne das selbstlose Eingreifen des Zeugen ertrunken wären.

Bei einem gemeinsamen Kaffee dankt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke dem Zeugen Herrn Ali S. und seiner Frau: „Sie stehen stellvertretend für viele weitere Menschen im Rhein-Kreis Neuss, die Zivilcourage zeigen und sich als Zeugen zur Verfügung stellen. Dafür möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken.“ An dem Termin nahmen ebenfalls die Abteilungsleiterin Heidi Fahrenholz sowie die Pressesprecherin Claudia Suthor teil, um ihr herzliches Dankeschön auszusprechen.

Dieser Sachverhalt zeigt, wie wichtig aufmerksame Zeugen sind. Durch das sofortige Handeln des Herrn konnten im vorliegenden Fall zwei Leben gerettet werden. Die Polizei ruft daher weiterhin dazu auf, die Gefahren von Flüssen nicht zu unterschätzen. Durch den Schiffsverkehr entsteht unter Wasser ein starker Sog, der an der Oberfläche oft nicht erkennbar ist und jeden in die Tiefe ziehen kann. Die immensen Strömungen bringen auch geübte Schwimmer dann schnell an ihre Grenzen. Aus diesem Grund warnt die Polizei: Selbst das Stehen im Fluss kann lebensgefährliche Folgen haben.

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Quelle: ots

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