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Freitag, 22. November 2024

Rund 12.000 Apothekerinnen und Apotheker zur Wahl der neuen Kammerversammlung aufgerufen / Wahlunterlagen sind rund um Pfingsten angekommen. Briefwahl bis 20. Juni möglich

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Düsseldorf (ots) –

Die Amtsdauer der XVII. Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein nähert sich ihrem Ende. Die neuen Mitglieder der XVIII. Kammerversammlung müssen gewählt werden. In den Tagen rund um Pfingsten sind den Apothekerinnen und Apothekern im Kammerbezirk Nordrhein die Wahlunterlagen zusammen mit der neuen Ausgabe „Kammer im Gespräch“ zugegangen, in der sich die zur Wahl stehenden Listen vorstellen. Bis Donnerstag, 20. Juni 2024, 18.00 Uhr, sind rund 12.000 Wahlberechtigte in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf aufgerufen, genau diese Standesvertretung neu zu wählen.

Dass Apothekerinnen und Apotheker zentrale Fragen und Regelungen ihres beruflichen Alltags selbst regeln dürfen, ist keineswegs selbstverständlich. Diese Rechte räumt der Gesetzgeber nur wenigen Berufen ein. „Unser Status als weitgehend eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Heilberufler begründet diese Form der Selbstverwaltung“, sagt Dr. Stefan Derix, Hauptgeschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein. „Damit hat jede und jeder von uns die Chance, mit der Nutzung des Wahlrechts auch den künftigen berufspolitischen Kurs mitzubestimmen. Eine starke Selbstverwaltung war noch nie so wichtig wie heute.“

Es ist ratsam, die Stimmabgabe möglichst zeitnah vorzunehmen – um den Wahltag nicht eventuell zu verpassen – dieser ist im rechtlichen Sinne am Donnerstag, 20. Juni 2024. An diesem Tag müssen die Umschläge mit dem Stimmzettel spätestens um 18.00 Uhr beim jeweiligen Wahlleiter eingegangen sein – nicht bei der Kammergeschäftsstelle.

Gelegentlich kam die Frage auf, ob die Wahl wirklich geheim sei, wo doch der Versandumschlag nummeriert sei. Ja, die Wahl erfüllt alle Voraussetzungen, wie sie auch bei Landtags- oder Bundestagswahlen zugrunde gelegt werden. Der äußere, mit der Adresse des für den Wahlkreis zuständigen Wahlleiters versehene Umschlag muss nummeriert sein, um zu registrieren, wer von den Wahlberechtigten sein Wahlrecht ausgeübt hat, und um gleichzeitig zu gewährleisten, dass von den Wahlberechtigten niemand sein Wahlrecht mehrfach ausübt. Die eigentlichen – gänzlich neutral in hellblau gestalteten – Wahlbriefe werden nach der Registrierung (anhand der auf den äußeren Umschlägen aufgedruckten Nummern) ungeöffnet in ein gesondertes Behältnis gelegt. Mit der Öffnung und Auszählung der eigentlichen Wahlbriefe wird erst nach Ablauf der Wahlzeit und nach Abschluss der Registrierung, das heißt am Freitag, 21. Juni, begonnen, sobald eine Zuordnung der äußeren Umschläge zu den eigentlichen Wahlbriefen nicht mehr möglich ist. Andererseits ermöglicht die Registrierung der zurückgesandten Umschläge den notwendigen Abgleich mit der Gesamtzahl der auszuzählenden Stimmzettel.

Die Stimmen werden am Freitag, 21. Juni 2024, im Kammerhaus an der Poststraße in Düsseldorf gezählt. Für Montag, 24. Juni 2024, ist die Sitzung des Hauptwahlausschusses geplant. Anschließend erfolgt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch Prof. Dr. Limpens, den Hauptwahlleiter. Der genaue Beginn wird jeweils noch auf www.ak.nrw/wahl24 bekannt gegeben. Anschließend wird die „Dritte Wahlbekanntmachung“ erstellt und versandt. Am Donnerstag, 22. August, ist für 10.00 Uhr die konstituierende Kammerversammlung geplant.

Pressekontakt:
Apothekerkammer Nordrhein
Jens A. Krömer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel: 0211 8388119
Fax: 0211 8388299
Original-Content von: Apothekerkammer Nordrhein, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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