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Freitag, 1. November 2024

Steueroase Dubai? Experten von Goldmantax – Die Steuerkanzlei verraten, welche Fallstricke bei der Firmengründung lauern

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Düsseldorf (ots) –

Immer mehr deutsche Unternehmer können sich vorstellen, ihre Firma nach Dubai zu verlagern. Doch trotz der im Vergleich zu Deutschland sehr niedrigen Steuerlast herrschen hierzulande noch immer viele Missverständnisse über die tatsächlichen Steuerpflichten bei einer Unternehmensgründung in Dubai. Soufian El Morabiti und Ali Doygun von Goldmantax – Die Steuerkanzlei haben sich der Aufgabe verschrieben, mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre allgemeine Steuerlast zu senken und so die Liquidität maßgeblich zu erhöhen. Hier erfahren Sie, was Unternehmer vor einer Verlagerung nach Dubai unbedingt beachten sollten.

Die Lage für deutsche Unternehmen ist derzeit alles andere als einfach: Neben gestiegenen Zinsen und weiter hohen Energiepreisen haben sie vor allem unter der im internationalen Vergleich sehr hohen Steuer- und Abgabenlasten zu leiden. Immer mehr Unternehmer richten daher ihren Blick über Europa hinaus, wobei besonders Dubai verstärkt in den Fokus rückt. Die Stadt in den Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) erhebt keinerlei Einkommensteuer, auch die neue Gewerbesteuer von neun Prozent wird erst ab einem Gewinn von knapp 100.000 Euro erhoben – in den Ohren deutscher Unternehmer vermeintlich traumhafte Bedingungen. Doch ist ein Umzug in das Steuerparadies am Persischen Golf wirklich so einfach? „Viele Unternehmer glauben, dass eine Firmengründung in Dubai automatisch eine Steuerbefreiung in Deutschland mit sich bringt. Das ist allerdings ein Missverständnis – die tatsächlich verbleibende Steuerlast in Deutschland hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die Selbstständige und Unternehmer vor einer Gründung unbedingt abklären sollten“, erklärt der auch als „Mr. Umstrukturierung“ bekannte Steuerexperte Soufian El Morabiti von GoldmanTax.

„Richtig ist, dass der Einkommensteuersatz in Dubai bei null Prozent liegt. Das sagt jedoch noch nichts darüber aus, wie die deutschen Finanzämter das Einkommen ihrerseits besteuern“, ergänzt Ali Doygun. „Nur weil ein Unternehmer eine Firma in Dubai gegründet hat, ist er noch lange nicht von der Steuerpflicht in Deutschland befreit.“ Gemeinsam mit Steuerexperte Soufian El Morabiti hat er sich auf die Umstrukturierung und betriebswirtschaftliche und steuerliche Optimierung deutscher Unternehmen spezialisiert. Mit über zehn Jahren Erfahrung haben sie bereits mehr als 4.000 Mandanten bei der Gründung unterstützt und bei deutschen Steuerfragen und zum internationalen Steuerrecht beraten. Warum Dubai nicht für jeden automatisch zu einer Steueroase wird und welche steuerlichen Fallstricke bei einer Gründung in den VAE lauern, haben sie im Folgenden zusammengefasst.

Dubai: Null Prozent Einkommensteuer für Unternehmer

Die zunehmende Globalisierung macht es immer einfacher, das eigene Unternehmen ins Ausland zu verlagern oder auch eine gänzlich neue Firma außerhalb der Europäischen Union zu gründen. Dubai ist besonders in den letzten Jahren für deutsche Unternehmer deutlich attraktiver geworden: Die sonnenverwöhnte Küstenstadt liegt nur wenige Flugstunden von Deutschland entfernt, direkt am Knotenpunkt von Europa, Asien und dem Mittleren Osten. Anders als viele denken mögen, ist das Emirat Dubai ein sehr weltoffenes und liberales Land – mehr als 90 Prozent der Einwohner sind internationale Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer, die von Dubai nach Kräften gefördert werden. Besonders attraktiv für Unternehmer: Dubai erhebt keine Einkommens- und nur sehr geringe Gewerbesteuern, wobei persönliche Gewinne nach wie vor komplett steuerfrei sind.

Allerdings ist es ein weit verbreiteter Mythos, dass sich mit einer Firmengründung in Dubai einfach Steuern sparen lassen. Den deutschen Fiskus interessiert nämlich herzlich wenig, woher die Einnahmen tatsächlich kommen. Entscheidend für das Finanzamt ist, ob die jeweilige Person in Deutschland steuerpflichtig ist. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass sich die Steuerpflicht grundsätzlich danach richtet, wo jemand seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das heißt, auch wenn ein Unternehmen in Dubai gegründet wurde, kann der Inhaber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn er seinen Wohnsitz weiter in Deutschland hat.

Die Bedeutung des gewöhnlichen Wohnsitzes

Um voll von der Steuerbefreiung in Dubai profitieren zu können, muss die betreffende Person also ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben. Dazu genügt jedoch nicht die Abmeldung oder die Aufgabe der Wohnung – zudem richtet sich die steuerliche Beurteilung nach der Dauer des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland, der 183 Tage im Jahr nicht überschreiten darf. Unternehmer müssen also über sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands leben und jeden inländischen Wohnsitz aufgeben, wenn nicht alle ihre Einkünfte weiterhin hierzulande versteuert werden sollen.

Steuerlich komplex kann es dennoch werden – und zwar, wenn die Person noch weiterhin Einkünfte in Deutschland bezieht, etwa weil ein bestehendes Unternehmen oder eine Immobilienvermietung weitergeführt wird. Für diese Fälle gibt es internationale Doppelbesteuerungsabkommen, um die mehrfache Steuererhebung durch verschiedene Länder zu verhindern – in diesem Fall bestimmt der Lebensmittelpunkt die tatsächliche Besteuerung. Das Problem: Derzeit existiert kein derartiges Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Auch wer mittlerweile seinen Lebensmittelpunkt in Dubai hat, könnte daher als Unternehmer weiter in Deutschland steuerpflichtig werden – hier kann nur eine sorgfältige Beratung vor dem Umzug helfen, um ungünstige Steuerveranlagungen schon von vornherein zu vermeiden. Unternehmer mit dem Wunsch nach einem Umzug ins Ausland sollten daher nicht auf die vielen irreführenden Versprechungen einiger Firmengründungsagenturen vertrauen. Stattdessen braucht es schon im Vorfeld eine eingehende steuerliche Beratung, um nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu kommen. Mit dieser ist es dann durchaus möglich, nahezu steuerfrei in Dubai zu wirtschaften und dennoch mehrere Monate im Jahr in Deutschland zu verbringen.

Sie wollen sich steuerlich optimal aufstellen, um von den Vorteilen Dubais zu profitieren und möchten sich dabei von erfahrenen Experten beraten lassen? Dann melden Sie sich jetzt bei Soufian El Morabiti und Ali Doygun (https://www.goldmantax.de/) und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch!

Pressekontakt:
GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH
www.goldmantax.de
info@goldmantax.de

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