Essen (ots) –
22. Mai 2022 – internationaler Tag der biologischen Vielfalt
– Zollfahndung Essen stellt artgeschützte Singvögel sicher
Essen
Am 19. Mai 2022 durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen zwei Objekte in Essen und stellten insgesamt 78 artgeschützte Stieglitze, Bluthänflinge und Ammern sicher.
Einem anonymen Hinweis zufolge sollten in einer Essener Kleingartenanlage eingeschmuggelte artgeschützte Stieglitze unerlaubt gehalten und gehandelt werden.
Daraufhin nahmen die Zollfahnder*innen aus Essen die Ermittlungen auf und identifizierten sowohl eine „Laube“ im Essener Norden, als auch deren Besitzer, einen 57-jährigen Essener.
Im August 2021 kontrollierte die Stadt Essen die verdächtige Parzelle und stellten 57 artgeschützte Stieglitze fest, deren legale Herkunft nicht nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus ergab sich der Verdacht der Manipulation der Kennzeichnungsringe. Die Essener Behörden beschlagnahmten die Singvögel und sprachen gegen den Beschuldigten ein Verfügungsverbot aus.
Da bis zum jetzigen Zeitpunkt durch den Beschuldigte keine legalen Herkunfts- und Einfuhrnachweise für die Stieglitze erbracht werden konnten, durchsuchten die Essener Fahnder*innen, mit Unterstützung der Stadt Essen, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Essen am 19.05.2022 die Kleingartenparzelle und die Wohnanschrift des Beschuldigten. In den Objekten wurden lebend 41 Stieglitze, 1 Bluthänfling und 2 Ammern sowie 34 tote Stieglitze und diverse weitere Beweismittel sichergestellt.
Die sichergestellten Singvögel wurden in die Obhut einer Vogelstation gegeben, bzw. vier überlebensfähige Tiere in die unmittelbare Freiheit entlassen.
„Nicht nur zum Tag der biologischen Vielfalt, verzichten Sie immer auf geschützte Tiere und Pflanzen in jeglicher Form. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt, wird der Markt für den zerstörerischen illegalen Artenhandel austrocknen,“ sagt Christian Seipenbusch, Pressesprecher des Zollfahndungsamtes Essen.
Info:
Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.
Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.
Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.100 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 138 Kilogramm sowie über 88.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte.
Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website www.zoll.de unter anderem im Bereich „Reisen“.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Essen
Pressestelle
Christian Seipenbusch
Telefon: 0201-1028-1130
E-Mail: presse@zfae.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Zollfahndungsamt Essen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots