Bremen (ots) –
Seit 2015 prüfen die Anwältinnen und Anwälte von rightmart in Kooperation mit der Plattform hartz4widerspruch.de Hartz 4- bzw. Bürgergeld-Bescheide und legen bei Bedarf Widerspruch beim zuständigen Jobcenter ein. Das Ziel: Rückzahlungen bzw. Anpassungen laufender Zahlungen erwirken, die den Beziehenden aufgrund ihrer Lebenssituation gemäß SGB II zustehen. Mehr als 300.000 Bescheide sind bis heute eingegangen. Jetzt geben die Juristinnen und Juristen der Kanzlei rightmart erstmals Einblicke in die gesammelten Daten – und räumen mit hartnäckigen Vorurteilen gegenüber Bürgergeld-Empfänger:innen auf.
Hass und Hetze fluten regelmäßig die Kommentarspalten der Facebook-Seite von hartz4widerspruch.de. Gerichtet gegen Großfamilien, gegen Migranten, gegen Langzeitarbeitslose, gegen Kriegsflüchtlinge. Oder anders gesagt: Gegen all jene, die Sozialleistungen vom Staat erhalten. Weil sie den Kommentatorinnen und Kommentatoren zufolge auf Kosten des gemeinen Steuerzahlers leben und „sowieso alles in den Allerwertesten geschoben bekommen“. Auch untereinander gönnen sie sich nichts, werfen nicht selten mit denselben Vorurteilen um sich wie jene, die kein Bürgergeld beziehen. Zweifelsohne wird der Ton in einer Zeit, in der Mehrfachkrisen – Gesundheit, Klima, Wirtschaft und Weltfrieden – die Gespräche beherrschen, immer rauer, nicht nur in den (sozialen) Medien. Aber was ist wirklich dran am Klischee des faulen, arbeitsunwilligen Schmarotzers, wer sind die Bürgergeld-Empfänger:innen?
Mehrheit der Beziehenden ist weiblich
Der durchschnittliche Bürgergeld-Empfänger bzw. die durchschnittliche Bürgergeld-Empfängerin heißt weder Ahmed noch Ayse, sondern Nicole, Jennifer oder Andreas. Auch der Nachname könnte mit Müller, Schmidt und Schneider deutscher nicht sein. Das ist insofern logisch, als dass es sich dabei um die drei häufigsten Familiennamen in der Bundesrepublik handelt. Namen, die einen Migrationshintergrund vermuten lassen, finden sich erst weit hinten in der Statistik.
Mit 62 Prozent ist die Mehrheit der Menschen, die ihren Bescheid prüfen lassen, weiblich. „Der hohe Frauenanteil überrascht nicht, denn Frauen und insbesondere Mütter sind häufig alleinerziehend, arbeiten aufgrund der Kinderbetreuung vermehrt in Teilzeit und verdienen noch immer schlechter als ihre männlichen Kollegen in derselben Position, weshalb sie ihr Einkommen mitunter durch Sozialleistungen aufstocken müssen“, sagt Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari.
Und apropos Erziehung: 77 Prozent derer, die auf den Service von hartz4widerspruch.de setzen, haben im Durchschnitt zwei Kinder und leben mit 2,43 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, wobei 40 Prozent angeben, alleinerziehend zu sein. Das Bild von der Großfamilie, das auch durch TV-Shows wie „Hartz und herzlich“ befeuert wird? Es bröckelt.
Und wie wird gewohnt? In 97 Prozent der Fälle zur Miete, die sich inklusive Nebenkosten auf 748,03 Euro im Monat beläuft. Gut die Hälfte lebt ohne Partner in einem Haushalt bzw. ist alleinstehend.
Jede:r Fünfte ist erwerbstätig
Das wohl größte Vorurteil gegenüber Bürgergeld-Empfänger:innen ist, dass diese zu wählerisch bei der Jobsuche seien, ja generell jede Art von Arbeit scheuen würden. Dabei ist mehr als jeder fünfte Nutzer bzw. jede fünfte Nutzerin unseres Bescheid-Prüfers erwerbstätig, arbeitet im Schnitt fünf Tage die Woche und verdient rund 851 Euro brutto monatlich. Zahlen, die sich auch mit der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit decken, wonach von den aktuell 3,9 Mio. Bürgergeld-Beziehenden gute 21 Prozent ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit um Sozialleistungen aufstocken müssen. Die Entfernung zur Arbeitsstätte beträgt im Mittel 12 km, die 90 Prozent unserer Bescheid-Prüfer-Nutzer:innen nicht mit einem eigenen Auto zurücklegen.
„Bürgergeld-Bezug bedeutet, am Existenzminimum zu leben – und das mitunter trotz Arbeit. Das ist weder theoretisch noch praktisch erstrebenswert“, betont Rechtsanwalt El-Zaatari. Er weist auf die zahlreichen Studien und Statistiken hin, die wiederholt belegt hätten, dass das negative Menschenbild des arbeitsunwilligen, wählerischen Sozialschmarotzers schlichtweg nicht der Wirklichkeit entspricht. Doch leider hält es sich nach wie vor hartnäckig – auch bei Arbeitgebern. „Das macht es für Beziehende umso schwerer, der Abwärtsspirale zu entkommen und im Arbeitsleben wieder Fuß zu fassen“, so der Rechtsanwalt.
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Disclaimer: Alle Angaben basieren auf den uns zur Verfügung stehenden Daten. Insgesamt wurden über 9.000 interne Datensätze aus den Jahren 2022 und 2023 analysiert. Die Daten sind zuverlässig, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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