HZA-DU: „Die Arbeiten in der Küche standen still“ – 12 Personen ohne legalen Aufenthalt durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Duisburg festgestellt
Duisburg (ots) –
Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führten am 26.07.2024 mehrere Prüfungen in den Städten Mülheim und Duisburg durch. An diesem Tag wurden schwerpunktmäßig Prüfungen im Bereich der Gastronomie durchgeführt.
Eine jede Prüfung der FKS beginnt mit einer Personenerfassung. Hier werden die Daten der Beschäftigten sowie die Arbeitszeiten und die Entlohnung erfragt. Zudem wird bei Ausländern auch der Aufenthaltsstatus erfasst.
In einem Restaurant in Duisburg stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass gleich 12 Arbeitnehmer nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels waren und sich somit illegal im Bundesgebiet aufhielten.
„Plötzlich standen die Arbeiten in der Küche still,“ sagt Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des Hauptzollamts Duisburg. „Der Inhaber musste Personal aus dem Service und der Küche umorganisieren, so dass das die letzten Gäste noch bedient werden konnten.“
Die Pässe der Personen wurden eingezogen und der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg, die über die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen entscheidet, übergeben. Gegen die Arbeitnehmer wurden Strafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht des illegalen Aufenthalts gegeben war. Auch gegen den Arbeitgeber schließt sich nun ein Strafverfahren wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel an.
Die Einsatzkräfte klären nun im Nachgang, ob gegen den Arbeitgeber weitere Tatbestände im Bereich der Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verletzung der Sofortmeldepflicht und Nichtbeachtung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (Aufzeichnungen, Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns) vorliegen.
Zusatzinformation:
Die Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Standorten Duisburg und Emmerich, überprüften im Jahr 2023 rund 1.000 Arbeitgeber.
Dabei kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner, ob Arbeitnehmende gemeldet sind und nicht zu Unrecht Sozialleistungen beziehen, ob Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und den Mindestlohn korrekt zahlen und ob Ausländer über eine erforderliche Arbeitserlaubnis verfügen.
In 5.900 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und im Zuge dessen Schadenssummen in Höhe von rund neun Millionen Euro ermittelt.
Durch abgeschlossene Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr 2023 wurden über 3,2 Millionen Euro Bußgelder geahndet. Nach Abschluss der Strafverfahren verhängten Gerichte im letzten Jahr insgesamt über 30 Jahre Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen in Höhe von einer Million Euro.
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