Münster (ots) –
Der Zoll ging am Freitag im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor.
Das Hauptzollamt Münster beteiligte sich mit 45 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) an der Aktion. An der Prüfung nahmen als Zusammenarbeitsbehörden darüber hinaus Polizei, Ordnungsamt sowie die Steuerfahndung mit insgesamt weiteren rund 60 Einsatzkräften teil.
Bei den Prüfungen legten die Zöllnerinnen und Zöllner ein besonderes Augenmerk auf Shishabars, Spielstätten, Cafés, Barbershops und den KFZ-Handel. Insgesamt kontrollierten die Beamtinnen und Beamten zwölf Objekte münsterlandweit und befragten gut 50 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Prüfungen fanden dabei in den Städten Emsdetten, Greven, Gronau, Münster, Rheine und Warendorf statt. „Es ist uns aber auch wichtig zu betonen, dass die alleinige Auswahl der Prüfobjekte nicht bedeutet, dass wir es dort bereits mit Clankriminalität zu tun haben. Zunächst einmal handelt es sich um verdachtsunabhängige Prüfungen“, stellt Britta Flothmann, Sprecherin beim Hauptzollamt Münster, klar.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften insbesondere, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.
Ersten Erkenntnissen zufolge konnten die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamtes Münster in einem Fall Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern feststellen. Hier leiteten die Beamten noch vor Ort sowohl gegen den Arbeitnehmer als auch gegen den Arbeitgeber ein Bußgeldverfahren ein. In drei weiteren Fällen besteht der Verdacht, dass die Arbeitgeber gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstoßen haben.
Die FKS stellte darüber hinaus in zwei Fällen einen Verstoß gegen die Ausweismitführungspflicht fest und in zwei Fällen Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.
Seitens der Ordnungsämter konnten insbesondere Verstöße gegen den Nichtraucher- und Jugendschutz festgestellt werden. Weiterhin stellten die Beamtinnen und Beamten zwei als gestohlen gemeldete Fahrzeuge fest. Hier führt die Polizei die weiteren Ermittlungen.
Die weiteren Auswertungen der Unterlagen durch die FKS sowie die Zusammenarbeitsbehörden dauern an.
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