Bielefeld (ots) –
HC/ Bielefeld- A 33- Paderborn- Gütersloh-
Am Dienstag, 27.08.2024, fuhr ein betrunkener PKW-Fahrer auf der Autobahn 33 in einen Fahrbahnteiler und erlitt leichte Verletzungen. Zuvor war er bereits nach einem Unfall geflüchtet.
Verkehrsteilnehmer informierten gegen 16:15 Uhr die Polizei über einen Verkehrsunfall auf der A 33 in Richtung Brilon auf dem Verzögerungsstreifen der Anschlussstelle Paderborn-Mönkeloh. Die Beamten trafen an der Unfallstelle auf einen Ford mit ausgelösten Airbags, dessen 53-jährigen Fahrer und einen Zeugen.
Der Zeuge berichtete den Polizisten, dass der Ford-Fahrer vor ihm auf dem rechten Fahrstreifen gefahren sei und an der Anschlussstelle Paderborn-Mönkeloh nach rechts in die Abfahrt fuhr. Als sich der Ford in Höhe des Fahrbahnteilers befand, steuerte der Fahrer nach links, zurück in Richtung des rechten Fahrstreifens, und stieß dabei gegen den Fahrbahnteiler. Bei dem Unfall erlitt der 53-jährige Fahrer leichte Verletzungen. Der Ford war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden wird auf circa 5500 Euro geschätzt.
Während der Unfallaufnahme meldete sich ein 66-jähriger Opel-Fahrer aus Schloß Holte-Stukenbrock auf der Autobahnpolizeiwache Schloß Holte-Stukenbrock und erstattete eine Strafanzeige wegen Unfallflucht gegen den Ford-Fahrer. Der 66-Jährige war mit seinem Opel Mokka gegen 15:20 Uhr auf dem rechten Fahrstreifen der A 33 in Richtung Bielefeld unterwegs, als der Ford Focus unvermittelt vor der Anschlussstelle Stukenbrock-Senne auf sein Fahrzeug auffuhr. Der Ford-Fahrer überholte den Opel und setzte seine Fahrt fort. Der 66-Jährige fuhr neben den Fahrer und versuchte mit Hupen und Winken auf sich aufmerksam zu machen. Jedoch reagierte der Ford-Fahrer nicht und fuhr unbeirrt weiter. Aufgrund fehlender Reichweite des E-Fahrzeugs musste der Opel-Fahrer die weitere Verfolgung abbrechen.
Nach dem Alleinunfall entstand bei den unfallaufnehmenden Polizisten in dem Gespräch mit dem Ford-Fahrer aus Porta-Westfalica der Eindruck, dass er betrunken war. Der 53-Jährige bestätigte, vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert zu haben. Ein Alkohol-Vortest verlief positiv. Nach ärztlicher Versorgung im Rettungswagen wurde er in ein Krankenhaus gebracht, wo ihm ein Arzt zwei Blutproben entnahm. Die Beamten stellten seinen Führerschein sicher und leiteten zwei Strafverfahren ein.
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