Mettmann (ots) –
In Velbert hat die Polizei am Mittwoch (26. Juni 2024) ein Verfahren gegen einen 58-jährigen Deutschen eingeleitet. Der Velberter hatte zuvor seinen Hund über eine Stunde lang in praller Sonne in seinem überhitzten Auto zurückgelassen. Letztlich konnte das Tier gerettet werden.
Folgendes war geschehen:
Gegen 11:15 Uhr meldete sich eine Zeugin telefonisch bei der Polizei. Die Frau teilte den Beamten mit, sie habe gerade auf der Friedrichstraße in Velbert einen laut bellenden Hund in einem verschlossenen Auto wahrgenommen, welches in der prallen Sonne gestanden habe.
Daraufhin suchten die Polizeibeamten die Örtlichkeit auf, wo sie tatsächlich auf einen Kia stießen, in dem ein mittelgroßer Hund saß. Anhand des Parkscheins in dem Auto konnten die Beamten feststellen, dass der Wagen schon seit etwas mehr als einer Stunde an Ort und Stelle stand. Zudem stellten sie fest, dass der Hund augenscheinlich erhebliche Qualen erlitt: so hechelte der Vierbeiner anhaltend und stark, zudem wirkte er sehr unruhig und schien in Panik.
Über die Kennzeichenabfrage ermittelten die eingesetzten Polizeikräfte daraufhin die Telefonnummer des Fahrzeughalters – leider konnte sich jedoch trotz mehrfacher Versuche kein telefonischer Kontakt herstellen, woraufhin eine Polizistin versuchte, ein Seitenfenster des Autos einzuschlagen, um den Hund aus seiner potenziell lebensbedrohlichen Lage zu befreien.
In diesem Moment erschien dann der Fahrzeughalter an seinem Auto und öffnete die Tür. Der Mann gab an, einen Termin beim Arzt gehabt zu haben, der länger gedauert habe, als zunächst angenommen. Das änderte jedoch nichts daran, dass die Polizei ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz gegen ihn einleitete.
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass für einen wichtigen Appell:
Bei sommerlichen Temperaturen kann sich ein Auto innerhalb kürzester Zeit extrem erhitzen – der Innenraum kann dabei zu einem regelrechten „Backofen“ werden. Für im Fahrzeug zurückgelassene Kinder oder Tiere kann dies lebensgefährlich werden. Also Bitte: Lassen Sie niemanden im Auto zurück – auch nicht „nur mal eben“ kurz beim Einkaufen oder für andere Erledigungen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie ein Kind oder einen Hund in einem überhitzten Auto feststellen und von dem Fahrzeughalter beziehungsweise der Fahrzeughalterin nichts zu sehen ist?
In diesem Fall sollten Sie vor Ort schauen, ob ein Berechtigter aufzufinden ist. Ist das nicht der Fall, scheuen Sie sich nicht davor, die Polizei zu rufen. Unsere Kolleginnen und Kollegen wissen, was zu tun ist. Wenn Ihrer Ansicht nach eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, dürfen Sie zur Rettung auch die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
– Polizeipressestelle –
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
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Quelle: ots