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Dienstag, 10. Dezember 2024

#sicherimDienst durch rechtssicheres Handeln

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Düsseldorf (ots) –

Am Donnerstag (16.11.2023) verfolgten erneut zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer die Online-Veranstaltung „SICHERE STUNDE“. Was können Beschäftigte bei Gewalt tun? Und welche Rechte haben sie überhaupt? Was müssen Führungskräfte beachten? Was sind die gesetzlichen Bestimmungen beim Gewaltschutz und der Nachsorge? Um diese und weitere Themen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Dienstrecht oder Strafverfahren drehte sich die aktuelle Ausgabe der Veranstaltungsreihe.

Auf Einladung des Präventionsnetzwerks #sicherimDienst begrüßte die Moderatorin, Dr. Beate Eulenhöfer-Mann, Schulleiterin des Berufskollegs Dieringhausen in Gummersbach, dazu eine Expertin und vier Experten aus der Verwaltungspraxis sowie Polizei und Justiz im Medienstudio der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Gemeinsam mit der Moderatorin und anhand der Fragen aus dem Publikum beleuchteten das Thema aus ganz unterschiedlichen Perspektiven, zum Beispiel aus Sicht von Beschäftigten und Führungskräften sowie aus Organisationssicht.

Karlheinz Welters, Personalratsvorsitzender der Stadt Aachen, beschäftigt sich seit 15 Jahren mit dem Thema Gewaltprävention und betonte die zunehmende Relevanz des Themas: „Mein Eindruck ist, dass die Beschäftigten heute viel sensibler mit diesem Thema umgehen als früher. Auch viele Führungskräfte sind bereits so sensibilisiert, dass sich die Mitarbeitenden auch in diesem Thema geschätzt fühlen.“

Gerald Bäcker, Justiziar im Rechtsamt der Stadt Dortmund, berichtete, wie die Stadt Dortmund Betroffene unterstützt: „Die Stadt hat eine innerbetriebliche Meldestelle eigerichtet, die Betroffenen schnell und unkompliziert weiterhilft. Unser Ziel besteht darin, möglichst noch am selben Tag eines Gewaltvorfalls ein Erstgespräch mit den Betroffenen führen zu können.“

Björn Landskrone, Oberstaatsanwalt und Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, betonte, wie wichtig es sei, Gewaltvorfälle nicht einfach hinzunehmen: „Es ist ganz wichtig, grundsätzlich jeden Gewaltvorfall zur Anzeige zu bringen, auch wenn man die Erfolgsaussichten selbst möglicherweise gering einschätzt. Verfahren werden zwar in einigen Fällen eingestellt. Das heißt aber nicht, dass Strafanzeigen grundsätzlich folgenlos bleiben. Denn je mehr Erkenntnisse die Staatsanwaltschaft über eine Person hat, desto angemessenere Reaktionen sind insgesamt möglich“.

Anja Brückmann, Opferschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Düsseldorf, gab wertvolle Hinweise für das Erstatten einer solchen Anzeige: „Geben Sie bei Anzeigenerstattung als ladungsfähige Anschrift Ihre dienstliche und nicht Ihre private Adresse an. Sichern Sie nach Möglichkeit Beweise, zum Beispiel Fotos, Atteste oder Screenshots von Bedrohungen oder Beleidigungen auf Social Media.“

Dr. Martin Weber, Hauptabteilungsleiter Prävention der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, bestätigte, dass das Melden und Dokumentieren von Gewaltvorfällen auch den Anspruch der Geschädigten auf Leistungen der Unfallkasse NRW untermauere: „Wichtig sind festgelegte Meldeverfahren, die eingehalten werden und allen Mitarbeitenden bekannt sind. Denn ohne Kenntnis eines solchen Vorfalls kann die Unfallkasse NRW keine Leistungen erbringen.“

Die Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten die Diskussion live mit und hatten die Möglichkeit, sich per Online-Chat mit Fragen an der Gesprächsrunde zu beteiligen. Wer die Live-Übertragung verpasst hat, findet in Kürze einen Mitschnitt der „SICHEREN STUNDE“ auf YouTube: https://www.youtube.com/@sicherimdienst.

Die Veranstaltungsreihe „SICHERE STUNDE“ wird fortgesetzt. Folgetermine werden rechtzeitig auch auf der Internetseite www.sicherimdienst.nrw bekanntgegeben.

Pressekontakt:
Geschäftsstelle #sicherimDienstAnne Herr und Ralf Hövelmann
Tel.: 0251 275 1125 / -1127
Mail: [email protected]/o Polizeipräsidium Münster
Friesenring 43
48147 Münster
Original-Content von: #sicherimDienst, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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